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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Prüfungsfälle Baufinanzierung
 
kat86
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.03.2009 11:40
Hallo,

kann mir jemand sagen wo ich Fälle für Baufinanzierung finden kann? Es müssen keine Abschlussprüfungsfälle sein, sondern allgemeine für Schulungen usw.

Danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.03.2009 14:08 - Geaendert am: 20.04.2009 19:36
Aufgaben zur Baufinanzierung kann man leicht selbst erstellen, z. B.

Der Beleihungswert eines Einfamilienhauses beträgt 180.000 €. Es soll ein Betrag von 153.000 € finanziert werden. Die Bausparkasse gewährt ein Darlehen in Höhe von 15.000 €. Die monatliche Annuität beträgt 6 ‰ der Bausparsumme; der Zinssatz 3,9 %. Das Bausparguthaben in Höhe von 15.000 € ist bereits ausbezahlt. Das restliche Darlehen wird von der Hausbank zu folgenden Konditionen übernommen.
- Realdarlehen: 4,2 % Zinsen 10 Jahre fest, 1 % anfänglicher Tilgungssatz p.a.
- Zweitrangdarlehen: 4,8 % Zinsen 10 Jahre fest, 2 % anfänglicher Tilgungssatz p.a.
- Drittrangdarlehen: 5,4 % Zinsen 10 Jahre fest, 10 % anfänglicher Tilgungssatz p.a.
- Bauspardarlehen:
1. Berechnen Sie den Beleihungsauslauf! (Lösung 85%)
2. Berechnen Sie die maximale Höhe des Realdarlehens! (Lösung 108T€)
3. Berechnen Sie die maximale Höhe des Zweitrangdarlehens! (Lösung 36T€)
4. Berechnen Sie die maximale Höhe des Zweitrangdarlehens, das die Hausbank gewähren kann! (Lösung 21 T€)
5. Berechnen Sie die Höhe des Drittrangdarlehens! (9T€)
6. Berechnen Sie die Laufzeit in Jahr für das Realdarlehen! Lösung 39,32 Jahre
7. Berechnen Sie die Laufzeit in Jahr für das Zweitrangdarlehen! Lösung 25,55 Jahre
8. Berechnen Sie die Laufzeit in Jahr für das Drittrangdarlehen! Lösung 8,01 Jahre
9. Berechnen Sie die Restschuld für das Realdarlehen nach 10 Jahren! Lösung 94.606,82 €
10. Berechnen Sie die Restschuld für das Zweitrangdarlehen nach 10 Jahren!
11. Berechnen Sie die Restschuld für das Bauspardarlehen nach 10 Jahren!
12. Berechnen Sie den anfänglichen Tilgungssatz eines Bauspardarlehens in Höhe von 15.000 €, wenn die Laufzeit eines Annuitätendarlehens 8 Jahre beträgt und 3,9 % Zinsen p.a. anfallen. Weitere Informationen: Tarif 50:50; Annuität 6 ‰ pro Monat vom Bausparvertrag. 10,45

13. Die Tilgung eines Annuitätendarlehen über 120.000 € beträgt 1 % zuzüglich ersparter Zinsen. Es erfolgt eine jährliche Tilgungsverrechnung. Zu Beginn des dritten Jahres beträgt die Restschuld 117.570 €. Berechnen Sie den Zinssatz!
kat86
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.03.2009 14:43
Vielen Dank für die super Aufgabe. Ich brauch jedoch Fallbeispiele für mündliche Rollenspiele...Hab mein Anliegen wohl ein bischen oberflächlich beschrieben :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.03.2009 17:34 - Geaendert am: 03.03.2009 17:40
Situation:
Kunde will Eigentumswohung kaufen. Preisobergrenze 200.000 €.
Kunde hat ein Wertpapierdepot: Bundesanleihen Nennwert 50.000 €; Nominalzinssatz 6 %, Kurs 115 %, Resltaufzeit 5 Jahre

Sparbrief 50.000 €, Restlaufzeit 3 Jahre, Nomialzinssatz 4 %

Beraten Sie den Kunden!

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=10393&forumid=6
fairy88
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.04.2009 12:05
Hey,
da ja fast alle denken,das baufi dieses jahr in der prüfung dran kommen!
Hab ich da ein paar fragen!
Wenn ich die gesamtkosten berechnen soll und die grunderwerbssteuer und andere nebenkosten stehen nicht expliziet da.Muss ich die dann trotzdem mit reinrechnen oder nur was da steht?
So und wenn ich jetzt den beleihungswert berechnen soll mit dem sachwertverfahren und es steht kein risikoabschlag da, muss ich trotzdem 10% abschlag berechnen???
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
lg
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.04.2009 15:52
Grunderwerbsteuer und Notar würde ich grundsätzlich berechnen. Es sei denn du hast eine Konstellation, bei der keine Grunderwerbsteuer fällig wird. Dies würde ich dann aber in der Lösung begründen.

Sicherheitsabschlag genauso. Grundsätzlich machen und erläutern.
fairy88
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.04.2009 17:25
mh...ok!
in der schule haben se gesagt,immer nur das berechnen,was da steht.

und in ner anderen berufsschule haben se gesagt,immer mit reinrechnen!

kommt denk i mal echt auf die begründung an.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.04.2009 17:30 - Geaendert am: 20.04.2009 17:31
Der Punkt ist immer etwas tricky in der Prüfung. Meiner Meinung nach vergleichbar mit der vorgabe der Richtung in der Fahrschule:

https://www.initiative-mindestlohn.de/w/gfx/large/fotos/blauer_pfeil_120.jpg

Hier sagt auch keiner in der Prüfung, wo du langfahren sollst, weil es ja vorgegeben ist.
Und die Grunderwerbsteuer + Nebenkosten müssen auch immer getragen werden.

Vielleicht kann ja Herr Herrmann sich erneut äußern.

Du machst mit Sicherheit nichts falsch, wenn du es erwähnst und berechnest.
Alex_1975
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2009 17:35 - Geaendert am: 20.04.2009 17:38
Zu der Thematik "weitere Kosten und deren Berücksichtigung in der schriftlichen IHK-Prüfung" habe ich in den Prüfungen der letzten Jahre folgende Erfahrung gemacht:

Wenn nicht angegeben war, dass z.B. ein Sicherheitsabschlag vorgenommen werden soll oder dass weitere Anschaffungsnebenkosten zu berechnen waren, dann waren lt. der "Lösungsempfehlung der IHK" bisher auch keine derartigen Berechnungen vor zu nehmen und einzuberechnen.

Ein Beispiel aus der Vergangenheit:

Gegeben war z.B. bei einer Aufgabe verschiedene Angaben, die zur Berechnung des Sach- oder Ertragswertes zu verwenden waren. Nur was da stand, war einzubeziehen, nichts extra so "mal über den Daumen gepeilt" zusätzlich zu schätzen...

Um das Thema "zusätzliche Anschaffungsnebenkosten" wie Notar, Grundbuch zu entschärfen, stand dann in der Prüfung z.B. angegeben: "Die für die Anschaffung der Immobilie zu berücksichtigenden Nebenkosten beliefen sich auf insgesamt 15.000 €uro!". Mit diesem Satz ist alles geklärt und Posten wie "Grunderwerbsteuer, Makler, Notar, Grundbuchamt" sind damit erledigt.

Meine Erfahrung aus der Vergangenheit mit IHK-Prüfungen ist, dass die Prüfungsaufgaben schon so genau gestellt sind, dass

- was dasteht - > Berücksichtigung findet und

- was nicht dasteht -> nicht hinein interpretiert werden soll, vor allem nicht bei Aufgaben, bei denen etwas (z.B. Sachwert) berechnet werden soll.

In der Mündlichen Prüfung muß bei einer Baufi natürlich vom Kunden erfragt werden, ob weitere Anschaffungsnebenkosten wie Notar... noch einberechnet werden müssen.

Alexander
fairy88
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.04.2009 17:53
vielen dank für die schnellen antworten!!!
 

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