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Bereich Off-Topic - Plauderecke
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Off-Topic - Plauderecke

Geldanlage Minderjähriger - kompliziertes Verfügun
 
sandra_rw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2009 11:43
Hi,
ich bräuchte mal eure Mithilfe.
Ich habe eine verheiratete Kundin mit 3 Kindern. Erziehungsberechtigt sind beide Elternteile.
Die Mutter möchte aber nicht das der Vater der Kinder über das Geld verfügen kann. Auf Ihren Namen möchte Sie es nicht anlegen, da wenn Ihr was passiert der Mann der erste Erbe ist.
Eine notarielle Regelung für den Todesfall möchte Sie nicht, weil das Geld dafür zu knapp ist.
Die Idee das Geld auf die Schwester der Mutter anzulegen haben wir auch schon durch dacht, Problem hier ist, falls der Schwester etwas passiert erbt auch hier erst der Mann.
Vertrag zugunsten Dritter ist bei uns leider nicht möglich.

Ich weiß meine Kundin ist etwas kompliziert ... aber sieht irgendjemand von euch eine Möglichkeit ?!
Was ich vergessen habe: das Geld 2 - 5 T€ muss täglich verfügbar sein.

Danke jetzt schon für eure Mithilfe!

Sandra_rw
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Muchacho
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.02.2009 14:02
und warum legts dus nicht gleich auf den Namen des Kindes an

________________________________________________
@amy, crazy, iri und foppel
RECHTSCHREIBFEHLER SIND BEABSICHTIGT!!!!!!!!

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2009 14:55
Wie sieht das aus in der Praxis, wenn das Konto auf den Namen des Kindes läuft?

Schließlich vertreten beide Elternteile das Kind gemeinsam (hier liegt die Betonung) nach §1629 (1) Satz 2 BGB:

"(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil..."

Demnach kann also kein Elternteil allein das Geld vom Konto nehmen.
sandra_rw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2009 15:21
@Muchacho
was bringt mir dass? Dann kann der Vater doch über das Geld verfügen ?!?

Sandra_rw
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sandra_rw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2009 15:23
@Deep-Blue
mein Problem ist es besteht ein Kundenstamm (ich weis nicht ob das dir was sagt?!) Wo angekreuzt wurde das beide einzeln Verfügungsberechtigt sind.
Dem kann ich natürlich wiedersprechen. Da reicht mir ja eine einzige Unterschrift.
Aber, falls sich die Eltern mal wieder trennen kommt dann die Mutter auch nicht an das Geld von den Kindern um evtl. eine neue Wohnung zu beziehen.

Der Vater hat schonmal das ganze Geld von den Kindern abgehoben ohne das die Frau was davon wusste. Und nun is das genze Geld weg.

Sandra_rw
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Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.02.2009 16:34 - Geaendert am: 26.02.2009 16:35
Ich gehe davon aus, dass die Eltern miteinander verheiratet sind?

Wenn ja, dann schauts hier schlecht aus.
So einfach kann der Vater nicht von der Vertretung ausgeschlossen werden. Dafür müsste die Mutter eine gerichtliche Entscheidung bewirken (§1628 BGB). Ein Anwalt kann da sicher helfen, da der Vater hier offensichtlich gegen das Wohl des Kindes handelt (§1627 Satz 1 BGB)

Zum Thema das Geld auf ihren eigenen Namen nehmen.
Welcher Güterstand besteht? Und wieviele Kinder sind es überhaupt?
sandra_rw
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.02.2009 22:54
Die Idee ist auf jedenfall schonmal gut. Bezügl dem anderen Geld wo der Vater entnommen hat lag auch beim Jugendgericht vor, weis aber nicht was da rausgekommen ist.

Ja die Kundin ist verheiratet, Gütergemeinschaft und es sind 3 Kinder.

Danke!

Sandra_rw
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