Erbe+Bestattung |
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Verfasst am: 18.02.2009 15:30 |
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Folgende Aufgabe sorgte für Diskusionen in der Berufsschule.
Ein Mann stirbt.Hat ein Girokonto mit 25 T€ Guthaben.
Seine Ehefrau hat eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Im Erbschein stehen 2 Erben daher ja eine Erbgemeinschaft.
Nun kommt einer der Erben zur Bank und möchte die Rechnung für die Beerdigung bezahlen lassen vom Vermögen des Verstorbenen.
Ich bin mir fast 100% sicher das wir diese Kosten bezahlen würden auch wenn nur 1 Teil der Erbgemeinschaft zu uns kommt.Da jeder das Recht auf Bestattung hat.
Ich brauche hierfür aber eine Bestätigung von euch und auch wenn es so ist warum wir es machen und das Geld bezahlen obwohl die Erben ja sonst nur gemeinschaftlich Verfügen dürften.
Brauche ziemlich schnell ne Antwort. |
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Verfasst am: 18.02.2009 15:33 |
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Beerdigungskosten sind Kosten, die durch das Ableben des Kontoinhabers entstanden sind. Diese werden wir auch überweisen. Um auszuschließen, dass das Konto missbräuchlich belastet wird oder der 1 TEl der Erbengemeinschaft mehrfach mit der Rechnung zu verschiedenen Banken geht nehmen wir i.d.R. die Originalrechnung rein und versehen sie mit einem "Bezahlt-Stempel".
Die Kosten müssen bezahlt werden, es bereichert sich ja keiner daran. In Verdachtsfällen kann man natürlich auch die Zahlung verweigern. |
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Verfasst am: 18.02.2009 15:45 |
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Danke nun bin ich erleichtert ich wurde heute fast fertig gemacht weil ich genau dieser Ansicht war.
Die Frage für mich ist nun nur noch folgende gibt es irgendwelche Gesetzestexte dazu oder BGB Paragraphen die genau das belegen?
Für mich trifft nur Paragraph 677 BGB zu sonst finde ich darüber nichts brauche halt stichfeste Beweise.
Ich meine auch das Recht auf Bestattung wollte man mir nicht glauben wo genau steht dieses Recht geschrieben? |
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Verfasst am: 18.02.2009 21:54 |
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Es gab aber auch mal ein Gerichtsurteil in dem die Bank verurteilt wurde, den Erben Schadenersatz zu leisten, weil Beerdingskosten durch jemanden der nicht Mitglied der Erbengemeinschaft war aus der Erbmasse bezahlt wurden.
Früher war es bei uns durchaus üblich, dass eigentlich jeder eine Beerdingsrechnung vorlegen konnte, diese wurden bei Vorlage der Originalrechnung aus der Erbmasse überwiesen und auf der Rechnung wurde dann ein bezahlt Vermerk angebracht.
Heute gehen wir so vor, dass Beerdingskosten von Leuten überwiesen werden können, die Mitglied der Erbengemeinschaft sind, dabei ist es auch Möglich, dass nur einer aus der Erbengemeinschaft auftritt und die Überweisung in Auftrag gibt, allerdings lassen wir uns dann noch eine Haftungserklärung unterschreiben, in der steht, dass er auch im Auftrag der übrigen Erben handelt und für den Fall das die Miterben aufgrund dieser Überweisungen Ansprüche an die Bank stellt er den Betrag der Bank erstattet.
Und von Leuten die eine Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus haben.
Ich meine auch, dass es dazu kein Gesetz gibt.
Rechtlich müsste es eigentlich so sein, dass sich Erben um eine Beerdigung zu kümmern haben und diese auch bezahlen müssen. |
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