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Bereich Kontoführung |
Moderator: TobiasH |
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Verfuegung Schliessfach |
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Verfasst am: 06.02.2009 21:31 |
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Hallo,
eine Frage, wenn jemand verstirbt und kein Schluessel auffindbar ist wird das schliessfach ja aufgebrochen. Ist da (ausser den Erben und jmd von der Bank) ein Notar oder sonst jemand dabei?? |
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Verfasst am: 07.02.2009 01:19 - Geaendert am: 07.02.2009 01:20 |
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Nein. Allerdings muss die Berechtigung der Erben vorher natürlich geprüft worden sein, also beispielsweise durch ein eröffnetes Testament, Erbschein etc. Da es sich hierbei um amtliche oder notarielle Papiere handelt, ist die Anwesenheit eines Notars bei der Öffnung nicht mehr nötig.
Gibt es aber mehrere Erben, von denen einer oder gleich mehrere bei der Schließfachöffnung nicht persönlich anwesend sein können steht es denjenigen natürlich frei, einen Notar oder sonstigen unabhängigen Beobachter mit entsprechender Vollmacht vorbeizuschicken um sicherzugehen, das nichts unterschlagen wird. |
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