Kontoeröffnung für ein Amtsgericht |
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Verfasst am: 31.01.2009 23:53 |
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Ein Amtsgericht möchte für seine Zahlstelle ein Durchlaufkonto eröffnen. Wie legitimiere ich ein Amtsgericht? HILFE.
In der Bank kann es mir keiner sagen, da es hier noch nicht vorgekommen ist und in der Theorie habe ich keinen Praxisfall bezogen auf ein Amtsgericht gefunden. |
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Verfasst am: 01.02.2009 11:39 |
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Amtsgerichte zählen zur "ordentlichen Gerichtsbarkeit".
Die Gerichtsbezirke und die Gerichtssitze sind durch entsprechende Gesetze über die Organisation der ordentlichen Gerichte (in den jeweiligen Bundesländern) festgelegt.
Z.B. zählen zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz:
- die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg
- 22 Landgerichte
- 73 Amtsgerichte
- 14 amtsgerichtliche Zweigstellen
Über die Gerichtssuche (im Internet) können Sie bundesweit die zuständigen Justizbehörden (mit Anschriften) für einen Ort ermitteln.
Meist haben die Amtsgerichte auf ihren Internetseiten nur ein "Teil-Impressum", d.h. verantwortlich hierfür ist der Präsident oder Direktor des Amtsgerichts.
Ein Amtsgericht ist ein Teil der Justiz im entsprechenden Geschäftsbereich und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Juristische Person des ö.R.) anzusehen.
Die Legitimation bzw. Prüfung der Vertretungsberechtigten hier ist häufig schwierig, Erkundigungen bei übergeordneten Stellen sind zweckmäßig, um Hinweise auf entsprechende Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen oder Statute zu erhalten. |
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Verfasst am: 10.02.2009 20:11 |
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Letztendlich wurde das Konto eröffnet.
Da sich das Amtsgericht in unmittelbarer Nähe der Bank befindet, war es schon mal kein Problem seine Existenz nachzuweisen.
Der Direktor des Amtsgerichts hat ein Schreiben mit der Bitte um Eröffnung eines Kontos für die Zahlstelle geschrieben und diejenigen erwähnt, die verfügungsberechtigt sein sollen.
Zur Bestätigung hat er sein Amtssiegel auf dem Kontovertrag angebracht.
Ende gut alles gut, hoffe ich! |
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