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Forenübersicht >> Kontoführung

Betreuer
 
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.01.2009 21:11
Hallo, kann ein Betreuer eigentlich auch das Konto eines Betreuten ins Soll bringen, wenn die Ausgaben es nicht anders hergeben. Z.B. hat der Betreute noch 500,-€ auf seinem Konto aber die Miete wird abgezogen von 600,-€. Danach benötigt der Betreute noch unbedingt etwas Geld. Betreuer geht in die Bank und will Geld mitnehmen. Ist dies zulässig?
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2009 11:41 - Geaendert am: 29.01.2009 11:43
Mit Genehmigung vom Vormundschaftsgericht schon.

Siehe:

§1896 BGB, §1897 BGB und §1908i i.V.m. §1822 Nr. 8 BGB.

Ein "Notfall-Paragraph" ist mir nicht bekannt.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2009 14:54 - Geaendert am: 31.01.2009 19:15
Hallo,

es macht ja schonmal einen Unterschied, ob Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde oder nicht.
Bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes darf die Kreditlinie nur mit Zustimmung des Amtsgerichtes angehoben werden.

Ohne Einwilligungsvorbehalt, meine ich darf es dann zu einer gen. Überziehung kommen oder es darf auch der Dispo angehoben werden.
Ich würde mir dies aber von Betreuten und vom Betreuer unterschreiben lassen.
Rechtlich gesehen, ist dies zwar nicht notwendig, da der Betreute ja weiterhin gültige Willenserklärungen abgeben kann, aber so kann nacher nicht der Betreute sagen, ich sehe nicht ein es zurückzuzahlen, weil der Betreuer hat die Erhöhung beantragt und der Betreuer kann nicht sagen sie machen meinen Plan kaputt.
Ganz sicher bin ich mir da jetzt aber nicht, weil ich mit betreuten kaum noch etwas zu tun habe.
Wenn es aber von der Boni gepasst hat, haben wir bei Betreuten ohne Einwilligungsvorbehalt Überziehungen zugelassen.
Bei vorliegen eines Einwillungsvorbehaltes darf es aber auf keinem Fall sein.
Habe jetzt mal in meinen alten Unterlage geguckt, ist kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, hat dies auf die Geschäftsfähigkeit keinen Einfluss, also würde ich sagen, ohne Einwilligungsvorbehalt geht das mit nicht.

ABER: Ist diese Überziehung sinnig? Wie konnte es dazu kommen? Passt da etwas grundsätzlich nicht, ich würde es mir reichlich überlegen ob ich ihm noch Geld mitgebe.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2009 11:17
Grundsätzlich kann ein (nicht befreiter) Betreuer von einem (nicht gesperrten) Girokonto ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts dann abheben, wenn der Kontostand nicht mehr als 3.000 € beträgt.

Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte sind u.a.
- Kreditaufnahme (hierzu gehört die Überziehung eines Girokontos!)
- Erbauseinandersetzungen und -ausschlagungen
- Arbeistverträge
- Lebensversicherungsverträge
 

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