Kündigung von Leasingverträgen |
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Verfasst am: 21.01.2009 14:55 |
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Hallo zusammen,
hab mal eine kurze Frage. Kann man Leasingverträge jederzeit kündigen?! Also einmal aus Sicht von Leasinggeber und aus Sicht von Leasingnehmer... ich denk mal, dass man im Falle von Diebstahl die Verträge vorzeitig kündigen kann, oder?! |
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Verfasst am: 22.01.2009 09:58 |
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Beim Leasing- Geschäft gibt es zwei verschiedene Vertragstypen
Operate Leasing & Finance Leasing
Beim Operate Leasing ist das Vertragsverhältnis kurzfristig bzw. kündbar.
Beim Finance Leasing ist das Vertragsverhältnis während der Grundmietzeit ( 40- 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing- Objekts) unkündbar.
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Eine außerordentliche Kündigung wird vom Leasings- Geber in den Vertragsbedingungen
bestimmt.
Wobei Diebstahl, meiner Meinung nach kein Grund ist, aus dem Vertrag auszusteigen. Beim Finance Leasing, z.B
ein PKW als Mietobjekt, wird nach individuellen Wünschen des Leasingnehmers das Fahrzeug bestellt. Also könnte das Auto leicht ersetzt werden.
Das Fahrzeug muss eh Vollkasko versichert werden, und die Versicherungsansprüche werden an die Leasinggesellschaft abgetreten. |
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Verfasst am: 22.01.2009 16:53 |
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Beim Finance- Leasing ist die Grundmietzeit entweder kürzer als 40 % oder länger als 90 % der AfA-Zeit und nicht umgekehrt. |
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Verfasst am: 22.01.2009 21:49 |
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Stimmt. mit 40- 90% war es gemeint. Vor und Nach..Sorry!
danke Herrmann für die Korrektur! |
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