Kontoumschreibung im Nachlassfall! |
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Verfasst am: 11.01.2009 18:57 |
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Hallo
undzwar am Beispiel erklärt:
Herbert Grabowski führte ein Einzelkonto bei der Bank.
Martha Grabowski (Ehefrau) hat eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Nun verstirbt Herbert.
Ist es denn möglich (mal völlig unabhängig vom Erbfall) dass das Konto auf Martha Grabowski umgeschrieben werden kann?
Würde mich freuen, eine Antwort zu erhalten.
Liebe Grüße
Maria |
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Verfasst am: 11.01.2009 21:41 |
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Kommt auf die Erben an. Die könnten der Vollmacht meines Wissens nach wiedersprechen. |
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Verfasst am: 11.01.2009 23:17 |
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Also kommt auf die Vollmacht drauf an ..... wenn´s mit drinnen steht, dann sollte es gehen :-)
Neue Frage ist aber, seit dem 01.01.09 dürfen glaube ich keine Konten mehr umgeschrieben werde ...... ??
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 12.01.2009 08:59 |
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@ Lrcoolk
Weisst Du da mehr, warum jetzt keine Konten mehr umgeschrieben werden können sollen? |
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Verfasst am: 12.01.2009 15:17 |
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Wenn ich mich recht erinnere..... hat das was mit der Abgeltungssteuer zu tun. Jetzt gibt es für alle Konten Verlusttöpfe (früher nur bei Depotes für die Stückzinsen), damit ist ein Gläubigerwechsel NICHT mehr möglich.
Also auch keine Übertragung im Nachlassfall.
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 12.01.2009 22:06 |
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hm, von einer änderung des bgb ist mir nichts bekannt und steuerliche fragen sind da nachrangig..
weiss jemand anderes noch was? |
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Verfasst am: 12.01.2009 22:52 |
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Anders gefragt....warum kann man keine Depots überschreiben ?? Gläubiger Eigenschaft ?
Das dürfte auch seit dem 01.01.09 für Konten gelten.
Greetz Lrcoolk |
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Verfasst am: 13.01.2009 12:09 |
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dass man konten nicht mehr umschreiben kann, wär mir ja ganz neu ... und da ich auch gerade ne umschreibung bearbeite und heute die neuen verträge zurück bekommen habe, gehe ich mal davon aus, dass das schon noch geht ...
lg anna |
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Verfasst am: 13.01.2009 16:10 |
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So hab mich mal bei einigen Banken schlau gemacht......
Es gibt KEINE gesetzliche Änderung die das Umschreiben von Konten verbietet !!!
Aber.... viele Banken (besonders Geno-Banken) haben sich entschlossen die Umschreibung erstmal zu unterlassen, damit nicht fehlerhafte Steuerbescheinigungen etc. erstellt werden. Es ist derzeit nicht absehbar welche Auswirkungen die Änderungen des Familienstandes auf
die Steuerberechnung inkl. der Verlusttopfverrechnung hat.
Deshalb wird von einer Umschreibung vorerst abgeraten.
Greetz Lrcoolk |
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