Dauerüberweisung/Einzugsermächtigung durch 17J&aum |
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Verfasst am: 09.01.2009 11:00 |
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Hallo!
Also ich bin der Meinung, dass beides nicht I.O. ist ohne Zustimmung der Eltern. Stimmt das? |
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Verfasst am: 09.01.2009 12:26 |
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hallo,
was eine dauerüberweisung = daueraftrag angeht müsste es meines wissens i.O. sein wenn ein jugendlicher (u 18) diesen einrichtet. da die eltern (zumindest bei uns im hause) eine zustimmung zum girokonto unterschreiben in der auch allen rechtsgeschäften, im zusammenhang mit dem konto, zugestimmt wird.
was lastschriften/einzugsermächtigungen angeht bin ich mir nicht sicher da hierbei ja einem dritten ne willenserklärung abgegeben wird (den auftrag vom konto abzuziehen).
Gruß Lecter |
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Verfasst am: 26.02.2009 10:28 |
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Als Minderjähriger darf ich über den Betrag Verfügen, der Regelmäßig im Monat (auf Lohn bezogen) auf mein Konto eingeht. ( Nicht über das Gesammte Guthaben!)
Dies aber nur nach 3 aufeinanderfolgenden Zahlungen.
Sprich, ich darf am Lastschriftenverkehr teilnehmen, wenn der Betrag unter dieser Grenze ist und ich glaube aber auch das eine gewisse Kulanz vom Berater dazu gehört.
Nicht alles muss immer per Vertrag geregelt sein, denn Lastschriften unter einem Betrag von 50,00€ dürfen auch ohne Vertrag - mündlich aber zwischen ZE und ZP abgesprochen- entsendet werden.
Mfg |
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