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Forenübersicht >> Kontoführung

Spezielle Fragen zur Kontoführung konventionell
 
phones
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.01.2009 11:27
Hallo, bin neu hier und habe gleich viele Fragen^^ an denen ich hängen geblieben bin. Bin praktisch bankazubifrischling. Wäre nett wenn ihr mir was posten könntet.

-Die Firma Steinbruch Dortmund AG möchte bei der Sparkasse ein Kontokorrentkonto eröffnen lassen. Nennen Sie zwei Beispiele für Personen, die im Namen dieser Firma ein Konto beantragen können und erläutern Sie jeweils den (gesetzl.) Vertretungsumfang der betreffenden Personengruppe.

-Die Firma möchte die laufenden Zahlung über das Konto abwickeln. Es stehen prinzipiell das Gemeinschaftskonto sowie das Einzelkonto mit Vertretungsvollmacht zur Verfügung. Welche Kontoform empfehlen Sie! und Begründen Sie Ihre Empfehlung!
(Geschäftsgirokonto?!? o.O)

-Der Mitarbeiter Michael W. wurde Handlungsvollmacht, dem Mitarbeiter
Gerhard S- Prokura erteilt.
Wie entstehen diese Vertretungsvollmachten rechtlich?
Erläutern Sie diese!
Auf besonderheiten mit der zusammenarbeit mit KI`s (AGB`s) ist nicht einzugehen!


Wäre euch echt dankbar!!!. das sind eben die fragen an denen ich hänge.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2009 12:18 - Geaendert am: 13.02.2009 15:28
Da es sich um eine AG handelt, gibt das Aktiengesetz Auskunft.

§ 78 AktG Vertretung
(1) Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. ....
(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung der
Gesellschaft befugt.

Über die Prokura gibt das HGB Auskunft:

§ 49 HGB
(1) Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
(2) Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist.

Auch die Handlungsvollmacht regelt dads HGB:

§ 54 HGB
(1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte
gewöhnlich mit sich bringt.

§ 55 HGB
(1) Die Vorschriften des § 54 finden auch Anwendung auf Handlungsbevollmächtigte, die
Handelsvertreter sind oder die als Handlungsgehilfen damit betraut sind, außerhalb des
Betriebs des Prinzipals Geschäfte in dessen Namen abzuschließen.
phones
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.01.2009 22:24
So danke Dir schonmal für die antwort. habe noch einwenig gestöbert und weitere.. aufgaben gefunden wo ich hänge könnte mir evtl. nochmals helfen :)

-Wer darf ein Ander kontoeröffnen?( ich habe, rechtsanwälte, notar, pfarrer, Steuerberater)

-Welche Maßnahmen sind zutreffen wenn ein Ehegatte in der Gütergemeinschaft stirbt und volljährige kinder vorhanden sind. Aus der sicht von der bank? Beschreiben Sie kurz vier Tötigkeiten!

-was unterscheidet die Eröffnung eines Anderkontos im Gegensatz zur Eröffnung eines "normalen" Girokontos?
Nennen Sie fünf unterschiede.



- Bei der Volksbank Kaiserslautern eG wird ein KK unter der Bezeichnung "Lotte und Hans Mais" als Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder Konto) geführt

Das Konto, af dem regelmäßig die Gehaltszahlungen für H. Mais eingehen, weist am 10. März diesen Jahres ein Guthaben von 1.900e auf.
L Mais möchte aber 2.200 e in bar abheben.
Besteht in Höhe von 1.900 eine auszahlungspflicht der bank gegenüber L. Mais und darf die Bank die Kontoüberziehung von 300,00e zulassen?


Das wärs dann erstmal :D
DAANAAAAAANKE ;)
Mauerblume88
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.01.2009 08:42
-was unterscheidet die Eröffnung eines Anderkontos im Gegensatz zur Eröffnung eines "normalen" Girokontos?
Nennen Sie fünf unterschiede.

* Anderkonto ist auf eigenen Namen, aber fremde Rechnung
Girokonto ist auf eigenen Namen und eigene Rechnung

* der Personenkreis, der ein Anderkonto eröffnen darf ist stärker eingeschränkt
Girokonto kann fast jeder eröffnen

* Sonderbedingungen für Anderkonten als zusätzliche Anerkennung?
Weiß nicht genau, ob diese Regelung noch angewandt wird?

* Angabe wirtschaflich Berechtigtem, da wirtschaftlich Berechtigter bei Anderkonto abweichend vom Kontoinhaber ist

weiß nicht genau, was die da hören wollen? Sorry

Übrigens: Pfarrer steht bei mir nicht im Buch. Dafür z.B. noch Wirtschaftsprüfer.


- Bei der Volksbank Kaiserslautern eG wird ein KK unter der Bezeichnung "Lotte und Hans Mais" als Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder Konto) geführt

Das Konto, af dem regelmäßig die Gehaltszahlungen für H. Mais eingehen, weist am 10. März diesen Jahres ein Guthaben von 1.900e auf.
L Mais möchte aber 2.200 e in bar abheben.
Besteht in Höhe von 1.900 eine auszahlungspflicht der bank gegenüber L. Mais und darf die Bank die Kontoüberziehung von 300,00e zulassen?

Bei der Eröffnung eines Oder-Kontos stimmen beide Parteien darüber ein, dass der andere das Konto überziehen kann. Demnach kann Frau Mais sowohl die 1900 abheben als auch eine Überziehung beantragen und wenn sie die genehmigt bekommt, kann sie auch noch die 300 mehr bekommen.

ok? :-)
phones
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.02.2009 11:29
Nochmals danke für die ausführlichen Antworten :)

Habe aber schon wieder welche, und weil ich nicht gleich einen neuen tread öffne, schreibe ich es gleich hier rein.
In der Hoffnung dass ihr mir wieder so toll helft :)

Aufgabe:
Sie prüfen das AGB-Pfandrecht für das neu eröffnete Firmenkonto.

(Positionen, Kontenarten,Betrag€)

1. Kieswerke Dortmund AG, KK, H 40.000€
2. Kieswerke Dortmund AG, Wertpapierdepot, 70.000 (kurs-
werte)
3.Kieswerke Dortmund AG, Verwahrstück, Unbekannt
4.Kieswerke Dortmund AG, Schließfach, Unbekannt
5. Vorstand Karlmann, Sparkonto, 7.500
6. Prokurist Schneider, Wertpapierdepot, 30.000(kurs-
werte)
---------------------------------------

Welche Werte können Sie auf Grund des AGB_Pfandrechts im Falle des Verzuges von Zins- und Tilgungszahlenungen heranziehen? Nennen Sie diese und erläutern Sie kurz, warum Sie diese Werte und die anderen Werte NICHT heranziehen können!


Meine Lösung:
Nur das KK der Kieswerke Dortmund( 1) und das Wertpapierdepot ( 2) können in einem solchen fall herangezogen werden. Da die anderen entweder private Anlagen sind oder der Wert des Verwahrstückes oder des Schließfaches eingeschätzt werden muss.

________________________________________________

Habe noch 2 Aufgaben versuche die aber erstnochmal selber zu lösen. Danke euch jetzt schonmal :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2009 15:31
Da der Inhalt des Schließfaches nicht in den Besitz der Bank gelangt, kann der auch nicht als Pfand nach AGP dienen.

Nur bewegliche Sachen, die in den Besitz der Bank gelangen und Forderungen des Kreditnehmers gegenüber des Kreditgebers sind von der AGB-Pfandklausel erfasst.
phones
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.02.2009 15:06
danke (:

so ich denke dass ist die letzte frage im momen im thema kontoführung xD also vorerst keine belästigungen von mir .

Aufgabe:

Das gemeinsame Girokonto des Ehepaars B. weist im Juli folgende Umsätze in Euro auf:
Kontostand per 30.06. 1098,26H
Eingang Lohn am 01.07. Wert:01.07 2277,12H
Barauszahlung am 05.07 Wert:05.07 500,00S
Überweisung am 23.07. Wert:23.07 88,45S
Scheck e. V. am 23.07. Wert:26.07 250,00H
Dauerauftrag Miete am 24.07. Wert:25.07 475,00S
Barauszahlung am 25.07. Wert:25.07 150,00S

A) Ermitteln Sie für das Girokonto den Betrag, der in der Meldung an das Finanzamt angegeben werden muss!
B) Was ist beider Meldung von Geminschaftskonten zu beachten?


...........................................................................................

Köntet ihr mir bitte sagen wie das mit der Rechnung funktioniert verstehe das nämlcih nicht ganz. =(
Zu.B. evlt. den Freistellungsauftrag da bei Eherpartner ein Freistellungsauftrag von 1602 gestellt werden darf?
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.02.2009 15:43
Hm, also irgendeine Angabe fehlt da noch. Die Bank wird nämlich kaum hingehen und dem Finanzamt aus einer Laune heraus irgendwelche Kontosalden übermitteln...

Gehe mal davon aus, dass einer der beiden Kontoinhaber verstorben ist und die Saldenstandsmitteilung im Rahmen der Erbschaftssteuermeldung geschieht - in dem Fall wird aber das Sterbedatum benötigt.
phones
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.02.2009 15:11
sie ist am 24,07 gestorben.
habe ich leider vergessen
phones
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.02.2009 13:56
kann mir evtl. jemand weiter helfen :)
 

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