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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Buch/Briefgrundschuld
 
Snooopy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2008 14:19
Ich habe mal ne Frage. Worin ist der Unterschied zwischen einer Buch und einer Briefgrundschuld.
Wieso will eine Bank, das Recht sich vorbehaten, eine Briefgrundschuld in eine Buchgrundschuld zu wandeln?
Welche Vorteile/Nachteile hat das für die Bank?
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2008 14:21
Eine Briefgrundschuld in eine Buchgrundschuld umwandeln?
Meinst Du nicht eher den umgekehrten Fall?
Snooopy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2008 14:26
Bei uns steht drin, dass die Bank sich vorbehält es in beide Richtungen zu wandeln. Von Buch in Brief und umgekehrt.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2008 14:30
Also das ist mir bisher noch nicht untergekommen und macht für mich auch keinen Sinn.

Buchgrundschulden werden für gewöhnlich bestellt, weil sie
a) kostengünstiger sind
b) im Falle einer Abtretung der neue Gläubiger die Abtretung im Grundbuch verlautbaren muss und somit die Abtretungskette nachzuvollziehen ist.
Die Briefgrundschuld kann ja schließlich auch außergrundbuchlich abgetreten werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2008 14:59 - Geaendert am: 16.12.2008 15:19
In der Regel wollen die Banken Buchgrundschulden.
Wie bereits von CeeJay richtig erwähnt, sind Buchgrundschulden kostengünstiger als Briefgrundschulden. Zudem wird die Übertragung an andere Banken erschwert.

Die Umwandlung einer Buch- in eine Briefgrundschuld ist vorstellbar, wenn die Bank das Darlehen verkaufen will.

Umgekehrt sehe ich auch keinen Sinn, zumal die Gebühren für denr Brief bereits bezahlt sind.
Snooopy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2008 15:07
Danke, hat mir echt weitergeholfen.
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.12.2008 19:43
Wo liegt denn der Vorteil einer Briefgrundschuld, wenn ich das Darlehen verkaufen will? Die Grundschuld ist doch sowieso abstrakt, demnach kann ich den Kredit verkaufen wie es mir gefällt und dann einfach meine Grundschuld an den Käufer abtreten, ohne das derjenige explizit selbst im Grundbuch eingetragen wird.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.12.2008 23:44
Sollte das eine Frage sein, da du die Antwort selbst gegeben hast?
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.12.2008 17:55
Wenn man eine Grundschuld abtreten will bestehen bestimmte Banken auf Briefgrundschulden, z.B. bei Vermittlung an die Münchener Hypothekenbank.

In diesem Fall könnte es vorkommen, dass einen bestehende Buchgrundschuld in eine Briefgrundschuld geändert werden muss.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.12.2008 10:58
Laut den mir vorliegenden Richtlinien der MHYP sind Buchgrundschulden ausreichend. Wo hast du die Info her?
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.12.2008 22:27
Ich hatte jetzt nur Neueintragungen. Da bestehen die m.E. auf Briefgrundschulden mit mind. 15% dinglichen Zinsen und 5% Nebenleistung.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.12.2008 23:33
Mhh..hatte bei der MHYP noch nie eine Briefgrundschuld. Naja..egal. :-)
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.12.2008 22:10
Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich auf diesem Gebiet kein Spezialist bin. Reine MHB-Vermittlungen sind bei uns Marktsache. Außerdem mache ich schwerpunktmäßig Bauträgergeschäft. Die drei bis fünf Vermittlungen die ich bisher hatte - auch an die DG Hyp (ist also schon ein wenig her) - wollten immer eine Briefgrundschuld haben.
 

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