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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

berichtsheft
 
Principessa06
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.12.2008 17:58
hallo!
kann mir jemand sagen ob man sein berichtsheft zur mündlichen Prüfung braucht? Sollte es dann langsam mal nach schreiben wenn ja... !
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.12.2008 18:00
Sagen nicht, aber schreiben!

Beim Kundengespräch (mündliche Prüfung) muss das Berichtsheft vorgelegt werden.
Principessa06
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.12.2008 18:06
vielen dank für die schnelle antwort! Jetz weiß ich ja was ich bis zur mündlichen zu tun hab... !
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.12.2008 00:37
Wird aber meist nur überflogen und zur Kenntnis genommen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2008 15:47
Wer behaupten das?
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2008 16:05
Aus eigener Erfahrung gebe ich Dallas recht.
Meines wurde in 4-7 Sekunden abgehandelt...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2008 16:26
Die Berichtshefte werden in der Regel während der Vorbereitungszeit (20 Minuten) begutachtet.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2008 17:26
... und hieraus kann man interessante Schlüsse ziehen!
Principessa06
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.12.2008 17:43
und ohne wird man also erst gar nicht zugelassen ?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2008 17:47
Das Führen und die Vorlage des Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=11&katid=53&artikelid=300
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2008 18:23
Welche Schlüsse?
Ich dachte immer die Lehrer/Prüfer gehen unbefangen in die Prüfung... ;-))
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2008 18:32
Das natürlich; aber als Lehrkraft sieht man dabei auch, was die Azubis über die Ausbildung hinweg in der "Praxis" so gemacht haben bzw. vermittelt bekamen.
Somit ein Spiegel über die Aktivitäten.
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.12.2008 09:40
Wir brauchten erst gar kein Berichtsheft zu führen. Gab lediglich eine mehrseitige Liste mit Inhalten die uns vermittelt werden mussten, und je nach Ausbildungsabschnitt hat dann der Ausbilder in der Geschäftsstelle die entsprechenden Punkte abgezeichnet. Zur Prüfung mitnehmen mussten wir die Bögen nicht (IHK Essen/Ruhr).
 

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