GmbH & Co. KG |
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Verfasst am: 09.12.2008 19:22 |
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Hallo,
wir schreiben bald eine Arbeit über Unternehmensformen.
Kann mir jemand die GmbH & Co. KG erklären?
einfach und kompakt (kein wikipedia!)
Besonders die Gründung interessiert mich.
Muss ich erst eine GmbH gründen um dann eine GmbH & Co. KG zu werden.
danke für alle dir mir helfen!
semmel92 |
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Verfasst am: 09.12.2008 22:08 |
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Richtig, du musst zuerst eine Unternehmensform bilden, bevor du die andere bilden kannst.
Kombinieren kannst du dann aber beide, zur GmbH & Co KG!
Wie du sicherlich weißt wird bei der KG nach dem Komplementär (Vollhafter) und dem Kommanditisten (Teilhafter) unterschieden.
Die GmbH tritt an die Stelle des Komplementärs, somit ist das "gewöhnliche" Risiko des Komplementärs bei der KG ausgeschlossen, d.h. er muss nicht mit seinem Privat- u. Geschäftsvermögen haften. Statt dessen haftet die GmbH als juristische Person mit lediglich TEUR 25. |
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Verfasst am: 10.12.2008 07:26 - Geaendert am: 10.12.2008 07:27 |
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Die Gründung der GmbH & Co. KG erfolgt wie die der KG, nämlich durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen einer bereits bestehenden oder zu diesem Zweck gegründeten GmbH (Komplementär) und mindestens eines Kommanditisten.
Die Gründung einer GmbH & Co. KG erfordert den Abschluss von zwei Gesellschaftsverträgen: den der GmbH und den der KG. |
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Verfasst am: 10.12.2008 13:00 |
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Kurzfassung
1. GmbH gründen und ins HR eintragen lassen
2. KG gründen mit GmbH als Vollhafter |
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Verfasst am: 10.12.2008 17:00 |
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Das mit der Haftungsbeschränkung auf 25.000,00€ ist so nicht ganz richtig. Die GmbH haftet, wie auch der Komplementär mit ihrem gesamten Vermögen. Im Normalfall hat diese GmbH ausser der Einlage kein weiteres Vermögen, aber wenn doch, oder wenn die Einlage höher ist, wird auch diese Vermögen herangezogen. |
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Verfasst am: 10.12.2008 18:16 |
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Die Gesellschafter gründen zunächst eine GmbH nach den dafür geltenden allgemeinen Regel. Alleiniger Gesellschaftszweck der GmbH ist die Führung der Geschäfte bei einer KG. Diese wird im Anschluss ebenfalls nach den allgemein geltenden Regeln nach Handelsrecht gegründet. Als Komplementär wird die GmbH eingetragen. Diese ist auch mit der Geschäftsführung der KG beauftragt. In der Regel stellt man also in den zwei Gesellschaftsverträgen einen so genannten Beteiligungsgleichlauf her, das heißt, dass an der KG immer nur Gesellschafter beteiligt sind, die ebenfalls an der GmbH beteiligt sind und umgekehrt.
Quelle:
http://gmbh-co-kg-deutschland.ewd-concept.de/ |
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Verfasst am: 10.12.2008 22:15 |
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danke für alle antworten!
hier noch eine frage?
wie wird der Verlust bei einer AG aufgeteilt? |
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Verfasst am: 11.12.2008 11:47 |
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Möglichkeiten
1. Verlust auf Folgejahr vortragen
2. Rücklagen auflösen |
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