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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Zerobond-Besteuerung
 
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.04.2003 18:00
Einmal angenommen, ich kaufe einen Zerobond mit einem Nennwert von 10000,00 EUR, einer Nominalverzinsung von 5 % und einer Laufzeit von 30 Jahren

Kurs: 23,14 % = 2314 EUR

Nach 10 Jahren verkaufe ich den Zerobond.

Kurs: 37,69 % = 3769 EUR

Nun habe ich 2 Möglichkeiten der Versteuerung:

1.) Versteuerung Kursgewinn: 3769 - 2314 = 1455 EUR mit persönlichem Steuersatz

2.) Versteuerung Emissionsrendite von 5 %: wie sieht hier die Besteurung aus, mit Betragsangabe bitte..
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.04.2003 18:20
Erstanlage 2.314 €
Das Kapital wächst in 10 Jahren bei 5 % Zinsen an:
2.314 € * 1,05^10 = 3.769,26 €
./. Erstanlage 2.314 €
= Zinsen 1.455,26 €
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.04.2003 18:23
Übrigens:
2.314 € * 1,05^30 = 10.000,97€
ReweGott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.04.2003 19:29
@ Hermann:
Was ist denn, wenn der Kurs durch ein Absinken des Marktzinsniveaus auf 40% steht nach den 10 Jahren, anstatt bei 37,69% und ich verkaufe dann?

Ist dann der Betrag von 4000 - 2314 = 1686 Euro als Zinsertrag zu versteuern

oder

werden nur 1.455,26 € als Zinsertrag und der Mehrertrag von 1686 Euro - 1455,26 Euro = 230,74 Euro als Sonstige Einkünfte behandelt?


Danke im voraus
ReWeGott
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.04.2003 19:47
Nur der rechnerische Zinsertrag ist unter Kapitaleinkünfte zu versteuern. Der rechenrische Veräußerungsgewinn ist unter sonstige Einkünfte steuerbar, wenn - bis heute - die sogenannte Spekulationsfrist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist.
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.04.2003 18:30
werden nur 1.455,26 € als Zinsertrag und der Mehrertrag von 1686 Euro - 1455,26 Euro = 230,74 Euro als Sonstige Einkünfte behandelt?

wenn ich das richtig verstanden habe, werden 1455,26 € als Zinsertrag versteuert und 230,74 € als Sonstige Einkünfte behandelt.
sonst bitte korrigieren...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.04.2003 19:30
Allerdings ist die Freigrenze für Veräußerungsgewinne von 512 € nicht überschritten, deshalb ist der Veräußerungsgewinn, wenn keine anderen Spekulationsgewinne vorhanden sind, steuerfrei.
 

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