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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Legitmationsprüfung
 
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2008 17:30
Kundin 16 Jahre

A Die Legitimationsprüfung von der Kundin ist nach AO vorgeschrieben und kann durch einen Kinderausweis erfolgen

B Obwohl die Nordbank AG der SCHUFA angeschlossen ist, ist eine SCHUFA Meldung bei dieser Kontoeröffnung nicht erforderlich, da Girokonten von Minderjährigen i.d.R. auf Guthabenbasisi geführt werden

--> hier ist B richtig und A falsch


A Die Legitimationsprüfung von der Kundin ist nach AO vorgeschrieben und kann durch einen Kinderausweis erfolgen


B Obwohl ihr KI der Schufa angeschlossen ist, darf die Kontoeröffnung der Schufa nicht gemeldet werden, da kein Negativmerkmal über die Kundin vorliegt


--> hier ist A richtig und B falsch


// Aufgaben stammen aus 2 verschiedenen Büchern! ---welches stimmt den nun? Meiner Meinung nach ist A richtg bei beiden!
Lupa_4
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2008 17:44
A ist auf jeden Fall richtig

Auf der Schufa-Homepage steht:
"Da Personen unter 18 Jahren nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, liegen der SCHUFA zu Minderjährigen in der Regel keine Informationen vor."
ebbi90
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2008 18:00
Sehe ich auch so. A ist auf jeden Fall richtig!
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2008 18:02
gut Danke, sehe ich auch so...

vorallem hat ein 16 Jähriger oft überhaupt keinen Perso!
Sergej_Faehrlich
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2008 18:47
für mich ist B richtig, denn ab dem 16 ten lebensjahr ist ein personalausweis pflicht
Benny86
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2008 23:32
aber bei der Legi-Prüfung auch ein Kinderausweis zugelassen ;)) Tatsache...
 

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