Bauspardarlehen mit VL ablösen?! |
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Verfasst am: 11.11.2008 18:56 |
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Halo ihr Lieben,
ich habe mal eine Fragen. Also ich habe in einem Lehrbuch ein Beispiel zur Berechnung von VL gefunden, das mich ziemlich verwirrt hat.
Bsp. Manfred hat Anspruch auf VL von 39,17€ monatl. Er zahlt noch sein Bauspardarlehen ab und lässt das Geld deswegen direkt auf sein Darlehenskonto überweisen. Er tilgt also mit 470 € jährlich!
Zusätzlich spart er 33,84€ von seinem Lohn, die er in Fonds anlegt. Das sind ja dann jährlich 400€.
Lösung; Er erhält 72 € für die VL-Anlage in Fonds(ist klar),
ABER er bekommt noch 43 € für die VL, die er in die Darlehensablösung einzahlt!!!!
Ich dachte das Geld ist dann einfach weg! Warum bekommt er denn dann aufeinmal 43€?
Kann mir bitte jemand helfen? Ich schreibe am Freitag eine Arbeit und habe schon das Internet durchgegoogelt ohne wirklich eine Lösung gefunden zuhaben!
Danke schonmal für eure Mühen!
Liebe Grüße
hanni9876 |
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Verfasst am: 11.11.2008 19:52 |
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Ich bin zwar kein Experte auf dem Thema, aber wenn ein Kunde z.B. einen BSV über 100 TE abschliest zahlt er dafür 1%, also 1000 EUR Abschlussgebühr, die er entweder sofort oder auch mit den ersten Einzahlungen verrechnen lassen kann.
Wählt man diese Variante, startet der BSV im Minus, dennoch sind eingezahlte VL-Raten, die anfänglich zur Tilgung des negativen Saldos verwendet werden, voll förderberechtigt. Kann also gut sein, dass es sich in der Tilgungsphase des BS-Darlehens ähnlich verhält - wäre jetzt meine Theorie :) |
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Verfasst am: 11.11.2008 22:27 |
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VL kann auch für das Tilgen von Bauspardarlehen eingesetzt werden. |
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Verfasst am: 12.11.2008 08:47 |
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Die Förderung, um die es geht, ist die Wohungsbauprämie. 8,8 % für die 470 Euro ergibt 41 Euro |
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Verfasst am: 12.11.2008 11:36 |
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Stimmt nicht!
Es geht um die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % von Max. 470 EUR. |
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Verfasst am: 13.11.2008 08:42 |
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Beschäftigte mit Aktienfondssparplänen kassieren 18 Prozent auf ihre jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro (also max. 72 Euro), Arbeitnehmer, die sich für Bausparverträge entscheiden, erhalten neun Prozent auf eine Summe bis zu 470 Euro jährlich (max. 43 Euro).
Bausparern steht außerdem noch die Wohnungsbauprämie zu - sie beträgt 8,8 Prozent der jährlichen Raten bis zu 512 Euro (max. 45 Euro).
@Hermann: Soweit ich weiß kann der Arbeitnehmer lediglich einmal die Arbeitnehmersparzulage (in diesem Fall für die Fonds) beantragen. Deshalb müsste die 2. Summe für die WOP sein. |
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Verfasst am: 13.11.2008 10:48 - Geaendert am: 13.11.2008 10:49 |
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Auch diese Annahme ist falsch.
Der Arbeitnehmer kann beide Förderungen in Anspruch nehmen, wenn er die hierfür benötigten Beiträge zahlt, bzw. von seinem AG überweisen lässt. |
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Verfasst am: 13.11.2008 11:28 |
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Richtig!
Wenn der Arbeitgeber 400 € auf einen Aktienfonds und 470 € auf einen Bausparvertrag überweist, bekommt der Arbeitnehmer, wenn er die Einkommensgrenzen einhält, auf Antrag über das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage nach der Sperrfrist. |
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