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Bereich Auslandsgeschäft
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

INCOTERMS CIF
 
mausejule
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2003 02:36
Also bei CIF heisst es ja, Gefahrenübergang am Lieferort, Kostenübergang am Bestimmungsort -kann mir das mal einer logisch erklären?

Dass heisst doch der Exporteur zahlt die Versicherung (Seeversicherung) bis zum Bestimmungsort/-hafen, aber der Gefahrenübergang ist schon im Lieferhafen- ???

Was ist für den Exporteur die beste Vereinbarung (Nur Incoterms, keine Vorkasse o.ä.), jemand meinte nämlich zu mir das sei CIF, kann ich mir aber nicht so ganz vorstellen, wäre nett wenn das ma jemand erklären könnte...
Naddle
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.04.2003 09:11
Also mit CIF ist das ja so:
Der Exporteur gibt einfach das Risoko mit Eintreffen der Ware auf dem Schiff ab. Die Kosten trägt er jedoch bis zum eintreffen der Ware am Bestimmungshafen. Diese Kosten wird er aber bei der Rechnung für den Importeur ansetzten.

Ich bin aber der Meinung das Ex Work das Beste für den Exporteur ist, da er dann keine weitere Verantwortung hat.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2003 11:49
Das Risiko geht mit Überschreiten der Reling im Verschiffungshafen auf dem Importeur über.
Der Exporteur zahlt die Prämie für die Seeversicherung. Geht das Schiff unter, muss sich der Importeur mit der Versicherung rumschlagen.
 

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