Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 27
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Jugendarbeitsschutzgesetz
 
Giorgio
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.10.2008 14:16
Hallo Leute,

eine Frage dürfen Jugendliche unter 18 Jahren im Bergbau unter Tage arbeiten?

Vielen Dank,

Giorgio
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.10.2008 15:06
§ 24 JArbSchG: Arbeiten unter Tage
(1) Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten unter Tage beschäftigt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahre,
1.soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist,
2.wenn sie eine Berufsausbildung für die Beschäftigung unter Tage abgeschlossen haben oder
3.wenn sie an einer von der Bergbehörde genehmigten Ausbildungsmaßnahme für Bergjungarbeiter teilnehmen oder teilgenommen haben
und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
 

Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse