Wohnungs- und Teileigentum |
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Verfasst am: 01.10.2008 13:53 |
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Hallo, weiß jemand ob ich, wenn ich den anteiligen Bauwert berechne, den Risikoabschlag gleich mit verrechnen muss oder wird er erst bei dem Beleihungswert wichtig?
Fall:
Miteingentumsanteil: 140/1000
Grundstücksgröße 870m²
Kosten pro m³ umbauten Raums 260,00/m³
m³ umbauter Raum 3500m³
Baunebenkosten: 15% der reinen Baukosten
Risikoabschlag 20% der gesamten Bau- und Herstellungskosten
Ich hätte jetzt gerechnet:
Bauwert=260,00*3500
=910.000,- + 15%
=1.046.500,-
/1000*140
=146.510,- anteiliger Bauwert.
Ist das so korrekt? |
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Verfasst am: 01.10.2008 14:05 - Geaendert am: 01.10.2008 14:45 |
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Da es Prozentrechnungen sind, kommt man zum selben Ergebnis.
Aber:
Ich würde den Gebäudeanteil zuerst errechnen!
260 € * 3500 * 140/1000 = 127.400 €
+ 15% Nebenkosten = 19.110 €
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= anteiliger Bauwert 146.510 €
./. Riskoabschlag |
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Verfasst am: 01.10.2008 14:31 |
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Aber der Risikoabschlag ist bei dieser Rechnung unwichtig, habe ich das richtig gesehen?
Wenn bei dem Praxisfall "Baufi" hier auf der Seite habe ich eine Renung gesehen, bei der der Risikoabschlag schon bei der Bauwertberechnung berücksichtigt wurde, das hat mich irritiert... |
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Verfasst am: 01.10.2008 14:44 |
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Wenn der Sachwert im Rahmen der Beleihungswertermittlung berechnet soll, muss der Risikoabschlag vorgenommen werden. |
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