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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Fernstudium bei der Fernuni Hamburg: absetzbar??
 
el_cholz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2008 14:04
Hallo Leute, ich habe eine kleine frage:

wisst ihr welchen Anteil der gezahlten Beiträge (310 Euro / Monat) ab Ende des Jahres von der Steuer abgessetzt werden kann?? (St. Kl. 1)

vielen Dank im Voraus

el_cholz
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2008 14:15
Das kommt drauf an wofür du die 310 € ausgibst und was du beruflich machst.

Steht die Fortbildung in einem engen Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit kannst du die kompletten 310 € pro Monat also 310 x 12 als Werbungskosten geltend machen.
Und auch andere Kosten wie Lernmittel, Fahrtkosten, Lehrngruppen usw.
el_cholz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2008 14:34
Danke für die schnelle Antwort:

die 310Euro sind der Monatsbeitrag für die Fernuni Hamburg, dazu kommen noch Anreisekosten für die Präzensseminare und Lernmittel.

Ich bin momentan Kundenberater bei einer Privatkunden Bank, und da ich nicht gerne auf mein Gehalt verzichten möchtet, wollte ich nebenbei studieren.

weiß du vielleicht wieveil man davon tatsächlich zurückbekommt am Ende des Jahres??

Danke im Voraus
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2008 19:56
Und was für einen Studiengang machst du bei der Fernuni?
el_cholz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2008 09:24
ich werde/wollte ab Januar : Europ. Betriebswirtschaft studieren. Aber da ich nicht ganz allein auf der Welt bin, wäre mir schon wichtig zu wissen, welchen Betrag ich am Ende des Jahres erwarten kann.
Nudla
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2008 11:37
Genau welchen Betrag Du zurück erhalten wirst, lässt sich schlecht vorhersagen.
Die ansetzbaren Ausgaben durch das Studium reduzieren "nur" Dein zu versteuerndes Einkommen.
Es ist also nicht so, dass du 310 € zurück erwarten darfst.

Wenn Du die Steuererklärung mit einem Programm machst, dann kannst du eine Prognose errechnen lassen. Die passt - bei ELSTER (dem Programm der Finanzämter) zumindest - auch immer recht gut. Du könntest also über so ein Programm einfach Dein hochgerechnetes Einkommen und die zu erwartenden Kosten erfassen und dann die Prognose anschauen.
el_cholz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2008 12:44
coole Idee!
ich danke dir schon mal im Voraus, dann werde ich gleich ausprobieren.

gruß, Martín
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.09.2008 13:27
Bin mir gar nicht mal so sicher ob du den überhaupt steuerlich geltend machen kannst, da Kundenberater und ein Studium zu europ. Betriebswirt vielleicht nicht in seiem so engen Zusammenhang stehen.
el_cholz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.09.2008 13:29
:-(

das sind aber gar keine gute Nachrichten.... bist du dir einigermaßen sicher? gilt das nicht als Weiterbildung??
Nudla
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2008 13:59
Kommt ganz drauf an, wie du das dem Finanzamt begründest...
Du machst die Fortbildung doch sicherlich, um nachher in deinem erlernten Beruf erfolgreich(er) sein zu können...?
el_cholz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2008 11:19
richtig... :-D
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2008 12:53 - Geaendert am: 01.10.2008 13:48
Das Finanzamt muss nicht jeder Begründung folgen.

Das BMF sagt dazu folgendes:

Aufwendungen für Aus- und Fortbildung können WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bildungsmaßnahme beruflich veranlasst ist.

Ein beruflicher Veranlassungszusammenhang liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahme objektiv im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht und der Steuerpflichitge an der Bildungsmaßnahme teilnimmt, um in seinem Beruf besser voranzukommen, seine beruflichen Kenntnisse zu erweitern und seine Stellung im Unternehmen des Arbeitgebers zu festigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bildungsmaßnahme vom Arbeitgeber verlangt oder freiwillig betrieben wird.

Ich würde einfach mal beim zuständigen Finanzamt fragen.

Bei einem Kollegen von mir der auch Kundenberater ist, haben die erstmal ein allgemeines berufsbegleitendes BWL Studium nicht anerkannt, er brauchte ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass er, wenn er dieses Studium mit erfolg absolviert hat, unter Umständen in unserer Controlling Abteilung eingesetzt würde, und dies seinen zukünftigen beruflichen Zielsetzungen entsprechen würde.
 

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