Funktionen eines Notars beim Kauf eines Grundstücks |
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Verfasst am: 17.09.2008 15:57 - Geaendert am: 17.09.2008 16:32 |
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Begründen Sie anhand von drei Funktionen, warum gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss. |
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Verfasst am: 17.09.2008 16:28 |
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Kaufverträge nach § 433 BGB unterliegen nicht generell der Formvorschrift einer notariellen Beurkundung nach § 128 BGB
Speziell Kaufverträge über Grundstücke sind in dieser Form vorzunehmen, siehe §§ 873 ff. BGB.
Die Frage ist daher nicht präzise gestellt. |
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Verfasst am: 17.09.2008 16:31 |
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Begründen Sie anhand von drei Funktionen, warum gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Kaufvertrag über Immobilien notariell beurkundet werden muss. |
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Verfasst am: 17.09.2008 18:12 |
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• Warnfunktion:
Es soll verhindert werden, dass der Käufer und/oder der Verkäufer übereilte und unüberlegte Erklärungen abgeben. Der Notar ist verpflichtet, die Beteiligten auf mögliche Gefahren hinzuweisen und dies im Vertrag ausdrücklich festzuhalten.
• Schutzfunktion:
Der Notar muss vor der Aufnahme des Kaufver-trags das Grundbuch einsehen. Damit Käufer und Verkäufer genau wissen, was Vertragsgegenstand des Kaufvertrages ist, muss der Notar nicht nur das Grundbuch vor der Beurkundung einsehen, sondern wird er den Beteiligten meist als ersten wichtigen Punkt der Urkunde sowohl die Be-zeichnung des verkauften Grundbesitzes als auch die bestehenden Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches bekannt geben.
• Beweissicherungsfunktion:
Die Beurkundung dient zugleich der Beweissicherung durch die Form der notariellen Urkunde in amtlicher Verwahrung. |
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