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ZP Frühjahr 2005 Frage 50!!
 
Sunsurfer42
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.08.2008 23:53
Hey!

Auch wenn die Fragen vielleicht schon gestellt wurden (Ich hab bisher noch keine wirkliche Antwort in diesem Forum gefunden):

Wie kommt man bei Frage 50 genau auf den 22.01. und nicht den 21.01.???
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.08.2008 00:17
Wenn du die Frage posten würdest, könnte dir bestimmt jemand helfen. Ich für meinen Teil bin einfach zu faul jetzt meinen Stapel mit den alten AP‘s rauszusuchen und durchzuwühlen, anderen wird es sicher ähnlich gehen.
Sunsurfer42
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.08.2008 20:20 - Geaendert am: 29.08.2008 13:06
Ein Sparer legt am 21.10.2005 21.000€ auf einem Sparbuch mit einer Sperrfrist von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist von drei Monaten an.
Wann kann er frühst möglich über den Gesamtbetrag verfügen ohne Vorschusszinsen zahlen zu müssen?

12 Monatige Kündigungsfrist -> 20.10.2006
(Da Einzahlung mit Wert 20.10. nicht 21.10 gerechnet wird)
Dann wird am 21.10.2006 gekündigt (21.10. inklusive),
also ist das Geld meiner Meinung nach am 21.01.2007 fällig.

Laut Lösung aber erst am 22.01.2007, dass verstehe ich nicht, weil man ja immer mit Wertstellung einen Tag davor rechnet.
-> d.h. Einzahlung am 21.10. Wert 20.10.

Ich bitte um eure Hilfe!!!
Sonne04
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.08.2008 20:28
Forschusszinsen????? *LOL*

Also, das Geld kannst Du am 22. abheben, da der 21. mit in die Kündigungsfrist eingerechnet wird. Mit Ablauf des 21. ist es frei verfügbar.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2008 20:47 - Geaendert am: 28.08.2008 21:01
Vorschusszinsen!

Das ist wirklich ein Problem.
Eine Kündigung der Einlage ist frühestens nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten möglich
Laufen die 12 Monate am 21.10.2005 ab oder am 22.10.2005?

Wenn die Kündigungssperrfrist am 21.10.2005 ausläuft und die Kündigung am 22.10.2005 zum 22.01.06 erfolgt, dann stimmt die Lösung 22.01.2006,

Wenn man aber der Meinung ist die Kündigungsperrfrist läuft am 21.10.2005 aus und man kann noch am gleichen Tag kündigen, dann ?
glowfly
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.08.2008 22:18 - Geaendert am: 28.08.2008 22:19
Sonne04 hat absolut Recht mir ihrer Antwort.

Ist doch in der Praxis auch so.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2008 18:29
Diese Aufgabe wurde bereits diskutiert unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=9883&forumid=15

BGB § 187 Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

§ 188 Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
 

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