Verfall der WoP |
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Verfasst am: 31.07.2008 10:36 |
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Hallo zusammen,
kurze Frage, die ich mir so noch nicht gestellt habe:
Angenommen ein Kunde hat im Juli 2001 einen BV abgeschlossen. Bindefrist ist somit jetzt um. Er lässt sich das Guthaben auszahlen und schließt einen neuen Vertrag ab. Was passiert mit den Sparbeiträgen, die er das letzte halbe Jahr entrichtet hat. Fließen diese trotzdem in die WoP-Berechnung für das Jahr 2008 ein, oder verfallen diese quasi?
Gruß B-Man |
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Verfasst am: 31.07.2008 10:44 |
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Hallo,
die verfallen nicht, schließt er einen Vertrag bei der gleichen BSK ab, wird der Betrag dort gutgeschrieben, ansonsten wird er ausgezahlt. |
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