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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

HIlfe!!!! Unglaubliche Tatsachen...
 
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.06.2008 11:00
Hallo alle zusammen!
Habe eine wichtige Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Es geht darum, dass mein Ex- Vermieter eine dicke Rechnung zugeschickt hat, nämlich 2.500 €, da wir vor ein paar Wochen ausgezogen sind und er nun meinte, dass er so viel Renovierungskosten hatte. ( Kann ich mir aber bei besten Willen nicht vorstellen). Wie ist die Rechtslage????
Ich habe bei der Wohnungsübergabe auch nichts unterschrieben. Bitte HIlfe!!!!
LG
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:02
Hast Du Fotos gemacht beim Auszug?
Wäre cool gewesen, denn so kannst Du das beweisen.

N Abnahmeprotokoll müsste auf jeden Fall von Euch beiden erstellt worden sein.

Ansonsten würd ich mal wieder sagen: Rechtschutz bzw. Mieterschutzbund !:)
PaulchenPanther
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:07
Krass...

Also normalerweise müsstest du wie Foppel schon meinte ein Übernahmeprotokoll unterschreiben. Und wenn da nix festgestellt wurde bist du eigentlich raus.
Wie ist denn das mit der Mietkaution? Hat er dir die wiedergegeben oder noch einbehalten. Weil die ist ja eigentlich für solche Fälle auch für da...
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:09
6 Monate darf er die einbehalten, wenn nix dran ist, muss er die zurückzahlen...

Aber dafür hat man ja das Übernahmeprotokoll!!!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:11
Das Abnahmeprotokoll sollte bei der Wohnungsübergabe von beiden Parteien unterzeichnet und darin auch etwaige Mängel festgehalten werden.

Ansonsten freut sich er Anwalt auf Deinen Besuch.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
PaulchenPanther
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:11
ja, das ist klar...

Aber er muss ja bei der Übergabe der Wohnung irgendwas angedeutet haben ob es da Probleme bei gibt. Er nimmt doch nicht einfach den Wohnungsschlüssel und meldet sich dann Wochen später ohne Vorankündigung.
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:12
Das predige ich ja immer!!!
Leute, schafft Euch ne Rechtschutz an!!! :-D
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:13
Bei der Kaution gibt es keine klare Rechtssprechung.

Geht von 6 Wochen bis zu 12 Monaten.

Mein Ex-Vermieter wollte meine Bankbürgschaft auch für 12 Monate einbehalten. Dem hab‘ ich was erzählt.
Hab‘ die Bürgschaft zurückbekommen :-)
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.06.2008 11:18
Danke für eure schnelle Antworten. Also ist das so, dass bei der Wohnungsübergabe er das Übernahmeprotokoll uns zwar vorgelegt hat ( Ich muss auch leider gestehen, dass nur mein Mann mit seiner Mutter da war), mein Mann hat aber nicht unterschrieben. Jetzt hat der Vermieter die Sachen angeblich beseitigt, und nun will er das Geld haben. Aber hätte er nicht vorher einen Kostenvoranschlag schicken müssen? Wir haben doch eine Frist, in der wir die Mängel beseitigen müssen????
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Ich bin verzweifelt....
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:20
Geh zum Anwalt, lass das schätzen!

Bist Du im Mieterschutzbund?
Wenn ja, ruf da an - wenn nicht... sorry, das war dann n bisschen dämlich von Euch - dann müsst ihr nun zum Anwalt, wenn ihr die 2500 EUR nicht bezahlen wollt.

Der Anwalt dürfte auf jeden Fall billiger sein...

Es sei denn, ihr verliert! :-/
mia1985
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.06.2008 11:28
Hallo Foppel,
aber er kann doch nicht ohne unsere Zustimmung was machen, ich glaube das ist nur ein Einschüchterungsversuch. Er muss eine Frist einräumen, ohne gilt das für Privatpersonen nicht (Nachbesserungsfrist). Vor allem das war ein Drechsloch, in dem wir gewohnt haben. Wenn die ganze Sache vor Gericht kommt, dann muss er das ganze Haus sanieren. So viel ist die Reparatur nicht wert. Wegen dem Mieterschutzbund, kann man da ohne eine Anmeldung oder Registierung melden? LG
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 11:42
Da musst Du schon Mitglied sein, bin ich der Meinung.

Und zu dem Fall:
Keine Ahnung, ich bin kein Jurist!

Wohnst Du in NRW?
Ich kann Dir gute Anwälte nennen! :)))

Ich hab mehr Anwälte als Freunde!
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.06.2008 13:22
Ach, das ist pure Panikmache, mein Vermieter agierte ähnlich...dem hab ich dann mal persönlich einen Besuch -unangekündigt- von Mann zu Mann abgestattet und über die Differenzen gesprochen.

Selbst wenn dein Mann nicht das Abnahme-/Übergabeprotokoll unterschrieben hat, musst du um nix fürchten.

Mein dringender Rat:
Verzichte auf Mieterschutzbund und Anwalt und lass dir im Rahmen einer Anwaltserstauskunft bei

www.frag-einen-anwalt.de/

Tipps geben.

Das Prinzip: Du stellst deine Frage online ein und sagst, was dir eine Auskunft Wert ist, beispielsweise: EUR 40,00 und ein Anwalt beantwortet, i.d.R. taggleich, deine Frage. Der Anwalt, dem der Spaß EUR 40,00 wert ist, antwortet.
Du hast zudem eine einmalige Nachfragefunktion, um die spezifische Dinge erklären zu lassen.

Ich denke, dass du so am günstigsten wegkommst.

Schön Gruss an den alten (gay)(landlord)..lol
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 13:51
www.jurathek.de

noch günstiger=>kostenlos
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2008 15:18
Also bei jurathek.de habe ich jetzt auf Anhieb nichts zu dem Thema gefunden.
 

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