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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Darlehensvertrag/Leihvertrag
 
Das_P
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2003 17:34
Was meint ihr?

Wenn ich eine Tüte Zucker verborge, ist das ein Leihvertrag oder ein Darlehensvertrag?
Leihvertrag:Unentgeltlich überlassen zum Gebrauch (Rückgabe der selben Sache).
Darlehensvertrag:Entgeltlich/Unentgeltlich von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gegen Verpflichtung der späteren Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte und Menge.

Gruß, das P.
ReweGott
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2003 18:13
Beim Zucker ist das eindeutig ein Darlehensvertrag, da Du wohl kaum genau den Zucker zurückgeben wirst, den Du Dir geliehen hast. Du wirst demjenigen, der ihn Dir geliehen hat, nur exakt die gleiche Menge zurückgeben, aber nicht denselben Zucker! Beim Leihvertrag könntest Du Dir den Zucker leihen, ihn Dir angucken usw., dürftest Ihn aber nicht verbrauchen, dann wäre es keine Leihe mehr.

Ist zwar ein wenig abstrakt das Thema, aber auch bei einem Darlehensvertrag gemäß §607 BGB muß nicht unbedingt ein Zins vereinbart werden, das sollte man sich immer vor Augen halten!

In diesem Sinne
ReWeGott
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2003 18:40
§ 607 BGB
(1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
Mark79
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.04.2003 03:55
Am Beispiel eines Ei‘s:
Kannst Du mir ein Ei leihen?
Bedeutet: Ich nehm‘ das Ei an mich und in einer gewissen Frist bekommst Du genau DIESES Ei wieder zurück.
Beim Darlehen: Ich nutze das Ei für meine Zwecke und Du bekommst irgendein anderes Ei zurück.
Übertragen auf Mehl wäre es also eindeutig ein Darlehen. Man "leiht" sich kein Mehl um es aufzubewahren und nach einer gewissen Zeit zurückzugeben. Man braucht das Mehl dann schon zur Nutzung, bzw. zum Verbrauch.
Natürlich können Darlehen einen Zinssatz von 0,0 % p.a. haben. Kann der Darlehensgeber festlegen und der Darlehensnehmer akzeptieren oder ausschlagen. Steht alles im BGB. Wie schon gesagt.
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.04.2003 12:20
ich stimme euch zu, sehe das genau so!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.02.2008 18:31 - Geaendert am: 28.02.2008 18:48
Wird aus einem Leihvertrag sofort ein Mietvertrag, wenn ein geringfügiges Entgelt verlangt wird?
Umgekehrt bedeutet unentgeltlich nicht kostenlos.
 

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