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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Grundschuld?!
 
krisurf
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2008 20:53
Wenn in Abtlg 3 nix weiter gegeben ist zu der Grundschuld,geh ich dann von einer Brief-oder Buchgrundschuld aus????????????????
Kieler85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2008 21:12
dann ist es ne Briefgrundschuld!

Sonst würde da brieflos stehen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2008 12:50
BGB § 1116 Brief- und Buchhypothek
(1) Über die Hypothek wird ein Hypotheken-brief erteilt.
(2) Die Erteilung des Briefes kann ausge-schlossen werden. Die Ausschließung kann auch nachträglich erfolgen. Zu der Ausschließung ist die Einigung des Gläubigers und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §
§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung.
 

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