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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontovollmacht
 
kani
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.04.2008 19:51
Hallo, kann mir einer sagen was ein Bevollmächtigter zu einem Konto alles tun darf und was nicht ? (Abgrenzung Kontoinhaber und Bevollmächtigter) Darf der z.B. auch einen Dauerauftrag ändern?
sternschnuppe1
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.04.2008 19:56
der darf eigentlich alles bis auf konto löschen oder kredit aufnehmen......mein ich
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.04.2008 20:19
Er darf nicht:
- Konto auflösen
- Kredite aufnehmen (in Anspruch nehmen darf er aber)
- weitere Vollmachten erteilen
michichen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.04.2008 20:36
Ein Bevollmächtigter darf fast alles außer selber Verträge zu diesem Konto abschließen. Offiziell darf er nicht mal ne Karte für sich bestellen ohne dass der Inhaber zustimmt. Es sei denn er hatte ne Karte die nur kaputt gegangen ist.
Er darf auch das Konto überziehen, bis zu 10% über Dispo.
Macht aber auch nicht jede Bank.

Ansonsten schlage ich den Grill vor, da ist das alles sehr gut drin beschrieben.

Oder meintest du nen Prokuristen etc???
kani
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.04.2008 22:52
Erstmal danke für eure Antworten! Nein, einen Prokuristen meinte ich nicht. Darf der denn jetzt einen Dauerauftrag einrichten oder ändern?
michichen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.04.2008 22:54
Ja, der Bevollmächtigte darf beides!
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2008 08:23
Na klar darf er n Daueraufträg einrichten/ändern, weil es ja letztendlich ein Zahlungsauftrag darstellt, wie ne normale Überweisung :)
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2008 09:55
Katis Antwort ist perfekt.
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.04.2008 14:57
Danke =)

Also: Er darf alles, außer die Dinge in meinem Beitrag oben!
donmuellos
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.04.2008 20:15
meines Wissens darf ein Bevollmächtigter per Gesetz Untervollmachten vergeben.
Ob eine Bank dies zuläßt ist eine andere Sache...
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2008 20:45
Der Bevollmächtigte/Zeichnungsberechtigte darf all das, wozu Ihn der Vollmachtgeber/Kontoinhaber ermächtigt.

Rechtlich gibt es da fast kein Beschränkung und die, die es gibt, sind eher unrealistisch exotisch, als daß sie relevant werden könnten.

In der Praxis versuchen natürlich die Banken ihren Kunden irgendwelche vorformulierten Vollmachtstexte in Formularen aufs Auge zu drücken, oder verweigern ganz Bevollmächtigungen/Zeichnungsberechtigungen zuzulassen.
Gerichtsfest dürfte das in den seltensten Fällen sein, aber ständige Praxis.
kani
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2008 21:49
Danke für eure Beiträge! Ich denke, jetzt bin ich ausreichend informiert ;-).
 

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