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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Fondssparplan Freistellungsauftrag
 
BaldBankazubi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2008 11:53
Hallo ich brauche mal eure Hilfe....
Wenn ein Kunde zu euch in die Bank kommt und möchte monatl. z.B. 100 Euro in einen Fondssparplan investieren. Wie berechnet Ihr dann den Freistellungsauftrag den er vorraussichtlich benötigt??
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 12:34
Den berechne ich abhängig von dem Fonds, den er besparen möchte ;-)
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.04.2008 12:35
Genau, wie Saber das richtig gesagt hat. Schaue nach, wieviel an festverzinsichen Papieren sich im Fonds befindet...
BaldBankazubi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2008 12:38
Ja okay aber mein Problem ist der Sparplan, wenn ich nen einmal Betrag habe ist es klar aber wie rechne ich beim Sparplan, die gesamten Einzahlungen pro Jahr?
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.04.2008 12:43
Meistens sind die Erträge immer geringer, als die "prognostizierten"...mach immer ne 2jahres kalkulation für den kunden und orientiere dich an den beraterempfehlungen (beraterinfo). am besten fährste, wenn du einen mittelwert daraus nimmst...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 18:00
Da der Kunde regelmäßig anspart, müsste eine Rentenberechnung durchgeführt werden, weil sich die Beträge kumulieren. Die Erträge werden von Monat zu Monat höher.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 18:37
je nach Fonds können auch die steuerpflichtigen Erträge stark schwanken.
Von daher solte bei einem Fondssparplan der FSA schon regelmässig überprüft werden.
Zwei Jahre halte ich dafür eine gute Zeitspanne.
Kommt ja auch immer darauf an wie knapp der Kunde mit seinem FSA ist. Ist da massig Platz kann man ihn für den Fonds ruhig grosszügig stellen ist es ganz knapp sollte man ihn sogar jährlich prüfen.
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 21:58
es kommt auf den fonds drauf an bzw. auf die art der ertragsausschüttung. bei nem ausl. thesaurierenden fonds z.b braucht der kunde im prinzip keinen freistellungsauftrag, solange er brav einzahlt bzw. des geld liegen lässt, aber dann halt beim verkauf.
 

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