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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Aufgabe Baufinanzierung
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Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2008 18:21
Welche Aussage ist richtig?
1 Die Bausparsumme, die dem Bausparer zur Verfügung steht, zählt zu den Eigenmitteln.
2 Öffentliche Baudarlehen gelten aufgrund ihrer niedrigen Verzinsung und der geringen Tilgung als Eigenmittel.
3 Bei der Vorfinanzierung eines Bausparvertrags erhöht sich nach dessen Zuteilung der Anteil der Fremdmittel.
4 Eigene Arbeitsleistungen des Bauherren werden grundsätzlich nicht in die Finanzierungsplanung mit einbezogen, da ihre Qualität im Voraus nicht zu bewerten ist.
5 Während der Bauphase fällige festverzinsliche Wertpapiere können zum Nennwert als Eigenmittel angesetzt werden.
Marina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.04.2008 19:32
Die erste Antwortmöglichkeit müsste meiner Meinung nach richtig sein!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2008 19:38
Die Bausparsumme setzt sich aus Bausparguthaben (Eigenmittel) und Bauspardarlehen (Fremdkapital) zusammen. Somit ist die Antwort nicht richtig.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2008 20:05 - Geaendert am: 17.04.2008 20:12
richtig. Musste es aber auch 3x lesen.

1) ist falsch, weil nur das Bausparguthaben wird als Eigenkapital angesetzt, das Bauspardarlehen ist wie jedes andere Darlehen zu behandeln.

2) Nein auch öffentliche Mittel sind ein Darlehen und zahlen nicht zum Eigenkapital, allerdings ist die gesamte Rate durch den niedrigen Zinssatz und die niedrige Tilgung niedriger und so ist der Kapitaldienst auch bei geringeren Einkommen tragbar.

3) auch falsch, ist eine Vorfinanzierung da ändert sich gar nichts.

4) Eigenleistungen des Bauherren können als Eigenleistungen angerechnet werden, allerdings natürlich nur der gesparte Arbeitslohn, es ist dabei darauf zu achten, dass die Eigenleistungen zeitlich auch leistbar sind und der Bauherr über das nötige Wissen verfügt die Dinge fachgemäss auszuführen

5) ist logischer weise richtig, weil die Wertpapiere bei Fälligkeit zum Nominalwert zurückgezahlt werden, sind sie während der Bauphase fällig können aus diesen Geldern ja direkt Rechnungen bezahlt werden.
Werden festverzinsliche Wertpapiere als Sicherheit in die Finanzierung mit eingebaut, dann können sie allerdings nur bis 90 % des Kurswertes beliehen werden.

5 ist also richtig
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:19
meiner meinung nach ist antwort 4 richtig!

eigenmittel sind doch ...............(wie drück ich das aus?!)

also zum bsp. ne firma würde fürs fenster einsetzten 5000 euro bekommen...wenn das der bauherr aber selbst macht erspart er sich ja diese kosten und es wird als eigenmittel angerechnet.........also das ist der eigene arbeitsanteil an einem bau..........

richtiG?
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:24
ach verdammt blöd ausgedrückt....moment ich versuchs nochmal:

also eigenleistung ist der gesparte arbeitslohn.
d.h das ist der wert den ich durch meine eigene leistung erspare.
oh man.... versteht ihr mich?! :-)
Sonne04
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.04.2008 11:25
Die 4. Antwortmöglichkeit ist falsch!!! Da ich sehr wohl Eigenleistungen anrechnen kann. Und die Aussage heißt: "darf nicht mit angerechnet werden".
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:27
was ist denn deiner meinung nach richtig?

alles ander sind doch keine eigenmittel?
Sonne04
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.04.2008 11:30
5. ist richtig, weil die WePa definitiv am Tag X zum bestimmten Preis zurückgzahlt werden.

@ Susi :Hab Dir ne PM geschickt.
Sonne04
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.04.2008 11:31
Eigenmittel bedeutet ja nicht, nur was ich selber leiste, sondern was ich an Vermögen habe und einbringen möchte.
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:34
vermögen was ich einsetzte ist doch eigenkapitaleinsatz und nich eigenmittel?!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:35
Kann mich Michi bezgl. der Argumentation nur anschließen.

= Nr. 5
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:35
was ist der Unterschied zwischen Eigenkapitaleinsatz und Eigenmittel?
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:37
Eigenmittel= ersparter arbeitslohn
eigenkapitaleinsatz= vermögen,dass mir zur verfügung steht aus bankguthaben und so!

oder seh ich das jetzt komplett falsch? so wurde mir das erklärt?
Sonne04
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.04.2008 11:44
"Als Eigenmittel oder Eigenkapital gelten alle kurzfristig verfügbaren Vermögenswerte – Bargeld oder Wertpapiere zum Beispiel. Auch die durch die Beleihung einer Lebensversicherung oder Immobilie eingebrachten Mittel können als Eigenkapital angesehen werden. Generell stärkt Eigenkapital die Bonität eines Unternehmens und erleichtert die Aufnahme von Krediten."

http://www.vnr.de/glossar/pages/Eigenmittel.html
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 11:46
und warum muss mans im system dann bei uns getrennt eingeben sonne???

es gibt einmal eigenmittel und wenn du da mal auf details gehst steht da :fliesen.maler,sanitär usw.

und eigenkapital steht extra wo nur n euro betrag rein kommt...^^

also gibts da ja wohl nen unterschied oder was?
Sonne04
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.04.2008 11:50
Hab nicht das System vor Augen, bin nämlich nicht auf Arbeit. Klar, sonst wär ich ja nicht online :-)
Laut Definition ist es aber wie ich geschrieben habe und wie alle anderen auch sagten, Antwort 5.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 12:02
@Susi: Leider ist das Coba-System nicht allgemein gültig.

Wenn überhauot, kann man zwischen Eigenleistungen und Eigenmittel unterscheiden..
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 12:03
na ja gut wie ihr meint!
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2008 13:42
4 ist ja auch falsch, weil da steht kann in den Finanzierungsplan nicht mit eingerechnet werden.
Kann und darf aber mit eingerechnet werden.

Wir unterscheiden die Eigenmittel auch in Eigenkapital in der Form von Geld und Eigenleistung in der Form von Arbeitskraft, nacht ja auch Sinn falls mal jemand die Finanzierung nachvollziehen muss oder will.
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