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Riesterberechnung
 
dianakoch86
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.04.2008 12:27
Hallo,

leider habe ich die Antwort in den vielen Beiträgen eben nicht direkt gefunden.

Folgender Fall:
Eheleute sind steuerlich zusammen veranlagt.
Bei Ehefrau beträgt das Vorjahresbruttoeinkommen 30.000 EUR aus NICHT SELBSTSTÄNDIGER ARBEIT.
Ehemann hat als Vorjahresbruttoeinkommen 50.000 EUR aus SELBSTSTÄNDIGER ARBEIT.
Ist der Ehemann mittelbar föderfähig d.h. wenn seine Frau in ihren unmittelbar förderfähigen Vertrag selber einzahlt, kann der Mann einen reinen Zulagenvertrag machen (zahlt nichts selber ein)???
Oder sollte der MAnn auch max. 4% von den 50.000 EUR einzahlen, ist er unmittelbar förderfähig??

Im Voraus vielen Dank, weil mit Selbstständigen das verstehe ich noch nicht.....

Diana
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2008 14:35 - Geaendert am: 05.04.2008 17:00
Bei Selbstständigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist nur eine mittelbare Förderung möglich, wenn der unmittelbar begünstigte Ehepartner z.B. als Arbeitnehmer einen Vertrag mit Eigenbeitrag abschließt. Auch der Selbstständige könnte einen Eigenbeitrag leisten.

Nur der unmittelbar begünstigte Ehepartner kann die Eigenbeiträge für sich und den Selbstständigen und die Zulagen als zusätzliche Sonderausgaben absetzen.
dianakoch86
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.04.2008 15:01
schonmal vielen Dank,

Berechung wäre denn :

30.000,00 EUR * 4/100= 1200

1.200- 2*154= 892 EUR

Eigenbetrag damit Ehefrau 154 EUR im Jahr bekommt wäre für sie
892 EUR

Ehemann bekäme wenn Ehefrau 892 EUR einzahlt aufs Jahr, auch 154 EUR, und er braucht nichts selber einzahlen


Ist das so korrekt?????
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2008 17:50
Ja, die Rechnung ist wie bei Nullverträgen.
Milli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.04.2008 13:00
bei den meisten Versicherungsgesellschaften muss man (also der mittelbar förderberechtigte Ehepartner) trotzdem einen Sockelbeitrag einzahlen um die Förderung zu bekommen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.04.2008 13:07
Der Beitrag von 5 Euro pro Monat ist gesetzlich nicht geregelt. Der Versicherungsnehmer einigt sich mit dem Versicherer, dass der monatlich Beitrag mind. 5 Euro beträgt.
Milli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.04.2008 13:41 - Geaendert am: 07.04.2008 13:42
@Herrmann

ich sagte auch nichts von "gesetzlich".
es steht ausdrücklich "die meisten Versicherungsgesellschaften" in meinem Beitrag!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.04.2008 21:49
Da der Begriff Sockelbeitrag gesetzlich geregelt ist, entstand der Eindruck, dass der Beitrag von 5 euro auch gesetzlich geregelt ist. Das ja nicht stimmt.
 

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