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Verfasst am: 04.03.2008 18:30 |
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Hallo Leute,
ich habe mal ein paar Fragen:
1) Bei Kto.eröffnung von GmbH, KG, OHG, GbR wer darf Rechtswirksam Konten eröffnen?(Wenn mehrere Vollhafter bzw. Gesellschafter)
2) Wie ist das beim Tod des Kto.inhabers wenn mehrere Erben da sind und ein Vollmacht auf dem Girokto. besteht, ist das richtig das wenn einer wiederspricht(der Vollmacht) das diese dann erlischt.
3) Bei PfÜB habe ich in manchen ZP der Vorjahre gesehen das der Tagessaldo überwiesen werden muss, dann mal wieder dass das Konto gesperrt wird für sämtlich Verfügungen bis die PfÜB geklärt ist (hätte ich auch gesagt) dann wieder dass Sparbücher mitgepfändet werden usw. ich komm da nicht mehr so richtig klar.
Bitte helft mir!!!!!
Danke im vorraus
Marco |
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