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Forenübersicht >> Kontoführung

HILFE morgen ZP
 
Seatdriver87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.03.2008 18:30
Hallo Leute,

ich habe mal ein paar Fragen:

1) Bei Kto.eröffnung von GmbH, KG, OHG, GbR wer darf Rechtswirksam Konten eröffnen?(Wenn mehrere Vollhafter bzw. Gesellschafter)

2) Wie ist das beim Tod des Kto.inhabers wenn mehrere Erben da sind und ein Vollmacht auf dem Girokto. besteht, ist das richtig das wenn einer wiederspricht(der Vollmacht) das diese dann erlischt.

3) Bei PfÜB habe ich in manchen ZP der Vorjahre gesehen das der Tagessaldo überwiesen werden muss, dann mal wieder dass das Konto gesperrt wird für sämtlich Verfügungen bis die PfÜB geklärt ist (hätte ich auch gesagt) dann wieder dass Sparbücher mitgepfändet werden usw. ich komm da nicht mehr so richtig klar.

Bitte helft mir!!!!!
Danke im vorraus

Marco
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2008 18:56 - Geaendert am: 04.03.2008 18:57
zu 1.
GmbH: Geschäftsführer oder Prokurist
OHG: Jeder Gesellschafter oder Prokurist
KG: Jeder Vollhafter oder Prokurist

zu 2.
Die Erben sind die Rechtsnachfolger des Erblassers. Deshalb kann jeder Erbe die Vollmacht widerrufen.
 

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