Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Anderkonten-Todesfall
 
Das_P
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2003 15:09
Besonderheiten von Anderkonten:

Bei Tod des Treuhänders, gehen die Forderungen aus Treuhandkonten nicht auf die Erben des Treuhänders über. Vollkommen klar!
Auf wen gehen die Forderungen aber dann über? Wie wird so ein Fall abgewickelt?

Gruß, das P.
slk20
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2003 15:13
hier weiß ich ausnahmsweise bescheid. sie gehen auf den bestellten nachfolger des notars, rechstanwaltes oder sowas über.
Das_P
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2003 15:16
Ich nehme an, der wird amtlich bestellt und hat uns dann auch eine entsprechende Urkunde vorzulegen?!
slk20
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2003 15:20
amtliche bestellung ist logisch und eine urkunde hat der ja dann auch. der kann ja eh nicht das konto als solches übernehmen, sondern dieses wird geschlossen und ein neues auf den namen des nachfolgers eröffnet und das geld übertragen. hierzu eine blöde frage: notare sind doch die einzigen, die amtlich bestellt werden, oder ? wie läuft das nachfolgeverfahren bei rechtsanwälten, steuer- und wirtschaftsberatern und so?
Das_P
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2003 15:24
Also ist ein Glübigerwechsel bei dem Konto dann nicht möglich? So ein Ärger! Ist doch Verwaltungstechnisch viel einfacher einen Gläubigerwechsel durchzuführen als aufzulösen und neu zu eröffnen. Naja, egal.

Amtliche Bestellung gibt es auch in anderen Gruppen, so ich weiß. Zum Beispiel bei Betreuern.

Das P.
tmichael
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2003 18:13
notariatsverweser, heißt der bestellte nachfolger des notars...
DarkAngel279
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.03.2003 12:19
beim tod des kontoinhabers (treuhänders) gehen forderungen aus Anderkonten wgen eines Vertrages zugunsten Dritter nicht auf die Erben des Kontoinhabers über, sondern auf einen von Ihm oder vom Gericht bestimmten Vertreter oder Nachfolger.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse