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Erbfall-Generallvollmacht
 
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.02.2008 19:56
Hallo zusammen,

mein Kunde X ist verstorben, am Todestag bestand ein Guthaben von ca. 1400 Euro. Es wurden weder Bankvollmachten noch Verträge zu Gunsten Dritter erteilt. Heute waren die beiden Töchter bei mir, der Sohn kommt morgen vorbei, die Ehefrau ist bereits verstorben. Alle 3 haben eine notariell beglaubigte Generalvollmacht, die Sie sowohl zu Lebzeiten, als auch nach dem Tode zur Alleinvertretung berechtigen.( Sogar zum Kauf, Veräußerung von Grundstücken, Rechten etc ) Bei so einem geringen Guthaben verzichten wir in der Bank i.d.R. auf einen Erbschein, kann ich also durch diese Generallvollmacht auch an einen einzelnen Erben Auskünfte geben und diesen alleine verfügen lassen? Auf Grund dieser notariellen Generalvollmacht? Kann ein EINZELNER Erbe wirklich nur durch diese Generallvollmacht das Haus des Verstorbenen ALLEIN verkaufen? Angenommen es taucht noch ein 4. Kind auf und stellt Ansprüche; sind wir durch die Generallvollmacht dann auf der sicheren Seite, die ja ausdrücklich zur alleinvertretung und auch über den Tod hinaus erteilt wurde?

Fragen über Fragen... ich hasse diese Erbgeschichten... wäre schön, wenn mir jemand schnell weiterhelfen könnte!

Danke!!!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2008 22:02
Der Vollmachtgeber hat (sogar schon) zu Lebzeiten gewollt, daß die Bevollmächtigten derartig umfangreich verfügungsbefugt sind. Dies muß die Bank akzeptieren, auch über den Tot hinaus. Tut sie dies nicht macht sie sich ggf. Schadenersatzpflichtig.

Ob da irgendwelche Erben kommen und was wollen ist egal, denn die Vollmacht legitimiert umfänglichst. Die Bevollmächtigten sind den Erben gegenüber verpflichtet. In wie weit geht die Bank nichts an.

Was aber zulässig ist, ein Erbe kann die Vollmacht des Erblassers widerrufen, dann wirds kritisch, was die Bank dann noch darf. Das ist ja hier aber nicht gegeben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.02.2008 11:57
Es ist ungewöhnlich, dass ein Vater seinen Kindern jeweils eine Generalvollmacht erteilt.
Üblich ist, dass ein Kind diese umfassende Vollmacht erhält.
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.02.2008 15:39
Vielen Dank für die Antworten.Finde es auch merkwürdig allen 3 Kindern so eine Generallvollmacht zu erteilen...naja, war mir ein wenig unsicher wie weit wir so eine Vollmacht in der Bank Praxis anerkennen...bei Vorsorgevollmachten sollen die z.B. immer auf unseren Vordrucken erstellt werden, eine notarielle Vorsorgevollmacht nehmen wir nicht so gerne an.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2008 23:29
Find es teilweise krass, was sich so manche Leute ausdenken für ihre Absicherung nach dem Ableben - immer sind es irgendwelche Sonderdinge, wo du als Bank höllisch aufpassen musst. Die Leute sollten sich heutzutage vielmehr mit Erbfolge und "dem danach" auseinandersetzen. Wenn ich an die alten Leute auf Arbeit denke, die irgendwelche Absprachen untereinander und in der Familie getroffen haben, ohne das der Bank anzuzeigen ... und dann noch rummeckern, weil wir als Bank dann nicht so handeln können ,wie sie es wollen. (Auszahlung an einen Unberechtigten, obwohl ein älterer Mensch ihn darum bittet gewisse Dinge zu erledigen, aber alles irgendwie ohne rechtliche Absicherung .... )
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2008 16:44
Ich stelle aber auch zunehmend fest, daß sich in Sachen Vollmachten Banken ziemlich absurd aufführen.

Was geht es eine Bank an, wer, wen, aus welchen Motiven heraus bevollmächtigt. Die Bank bekommt die Bevollmächtigung mitgeteilt aufgrund notarieller Vollmachtsurkunde oder auch auf bankeigenen Formblättern und hat diese dann von Gesetzes wegen zu beachten.

Das neueste was ich jetzt sah, Vollmachtserteilung bei der Volkswagenbank. Da verlangt die Bank allen Ernstes eine Schufa-Einwilligung in die Schufadaten des Bevollmächtigten...
.....mal davon abgesehen, daß in alle konzerneignen Werbeaktionen sowieso.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2008 16:46
Klar, wer es alles rechtlich durch nen Notar absegnen lässt, da ist es kein Problem. Ich meinte jetzt aber so kram, wie handschriftliche Vollmacht, die von jedem geschrieben werden können, oder alte Leute geben jemanden Karte und PIN und machen uns dann verantwortlich, wenn plötzlich das Geld weg ist ...
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2008 16:58
als ob nicht jeder scheck und jede überweisung auch von gottweisswem unterzeichnet sein könnte...
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2008 19:06
Bei ner Überweisung ists nicht ganz so einfach, da bei uns die Unterschriften geprüft werden (von dem Dienstleister, der den ZV abwickelt ...) Aber erst ab nem bestimmten Betrag !
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2008 19:12
eben ab einem bestimten betrag.

und dann die überprüfung mit welcher trefferquote? man will ja auch nicht die kunden nerven, weil die unterschrift nicht mehr aussieht wie vor 15-20 jahren im kontoeröffnungsantrag, als der kunde noch nicht die gicht hatte oder noch mit der rechten hand schrieb....

;-)
 

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