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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Aufgabe zur Degressiven Abschreibung
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Snooopy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.02.2008 09:51
Mal eine Frage,
wenn ich eine Maschine im März 2008 kaufe, und diese 122.400€kostet, Nutzungsdauer beträgt 12 Jahre und ich soll Degressiv abschreiben. Wie berechne ich das???

Bekomm das nicht mehr zusammen.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.02.2008 10:00
es wird vom Restbuchwert abgeschrieben anstatt von den Anschaffungskosten
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.02.2008 10:04
Die momentanen Abschreibungssätze müssten doch bei

30% aber max. das 3fache der linearen Abschreibung liegen, oder? ^^
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.02.2008 10:07
bei Anschaffung in März 08 gibt es allerdings überhaupt keine degressive AfA mehr, da zum 1.1. durch Unternehmensteuerreform 2008 abgeschafft.

Was den maximalen AfA-Satz angeht ist der Anschaffungszeitpunkt entscheidend.
30 % für 2006 und 2007
20 % davor
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.02.2008 12:35
Ab 2008 ist die so genannte degressive AfA abgeschafft.
Snooopy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.02.2008 12:49
@Herrmann

so richitg abgeschafft??? Gibst die gar nicht mehr??? Juhu, der liebe Gott hat meine Gebete erhört.

Könnt ich trotzdem noch die Lösung für diese Aufgabe bekommen???

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.02.2008 23:51
Anschaffungskosten - Restbuchwert
-------------------------------------------------- = Einheitsbetrag
1+2+3+.....+12

Im ersten Jahr dann 12*Einheitsbetrag
im zweiten Jahr 11*Einheitsbetrag usw.

Sofern die Sätze die Grenzwerte (20/30%, 3-fache) übersteigen ist es natürlich nur der entsprechende Grenzwert

MfG Prakti
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2008 13:17
Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden bzw. werden, entfällt die steuerrechtliche Möglichkeit zur degressiven Abschreibung (§ 7 Abs. 2 und 3 EStG n.F.). Künftig darf in der Steuerbilanz nur noch linear und (in Ausnahmefällen) nach Leistungseinheiten abgeschrieben werden.
Zur Ermittlung der degressiven Abschreibungsbeträge von beweglichen und abnutzbaren Wirtschafts-gütern, die vor dem 01.01.2008 dem Betriebsvermögen zugegangen sind, bleibt es bei den alten stichtagsbezogenen Grenzen: Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2001 und in der Zeit zwi-schen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2007 zugegangen sind und für die auch weiterhin die degres-sive Absetzung für Abnutzung verrechnet werden soll, können mit maximal 30 % (höchstens mit
dem 3-fachen linearen AfA-Satz) abgeschrieben werden. Für Zugänge in der Zeit zwischen dem 01.01.2001 und vor dem 01.01.2006 gilt der degressive Abschreibungsprozentsatz von maximal 20 % (höchstens das 2fache des linearen AfA-Satzes).
Renovatio
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2008 18:54
Das ist zwar toll weil man bald weniger lernen muss, dass geo-degr. oder arith-degr. Abschreibung abgeschafft wurde, aber für kleinere Unternehmen ist es ein Fluch. Zum einen ist GWG viel zu gering geworden um sich die VSt zu ziehen und durch die Abschaffung der degr. Abschr. kann man jetzt auch keine höhere VSt mehr zu Beginn ziehen.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2008 23:08
hinzu kommt noch:

Wirtschaftsgüter im Wert

<60 Euro (plus MwSt) werden als als Aufwand gebucht.
>60 Euro bis 150 Euro: Vollabschreibung über 1 Jahr
>150 Euro bis 1000 Euro: Aktivierung als Sammelposten. Abschreibung über fünf Jahre
> 1000 Euro: planmäßige Abschreibung.

Beträge jeweils plus MwSt.

->das bedeutet in vielen Fällen eine Verlängerung der Abschreibungszeiten!
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2008 09:14 - Geaendert am: 01.04.2008 18:24
@Fredy
Danke für die Zusammenfassung.
Ist sie auch richtig?
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2008 18:23
<60 Euro (plus MwSt) werden als als Aufwand gebucht.
>60 Euro bis 150 Euro: Vollabschreibung über 1 Jahr

es besteht kein Unterschied bis 150 EUR.

Ab 60 EUR mussten die GWG in ein besonderes Verzeichnis eingetragen werden. Das Führen dieser Liste wurde aber ab 1.1.08 abgeschafft, so dass auch die 60 EUR Grenze entfallen ist.

Ob die Beträge mit oder ohne USt gerechnet werden hängt einzig davon ab, ob die Vorsteuer abziehbar ist oder nicht (§ 9b EStG)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.04.2008 15:07 - Geaendert am: 01.04.2008 18:22
Bis 150 Euro pro Stück (ohne MwSt) werden Anschaffungen sofort als Aufwand gebucht.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.04.2008 18:11
Die 60 Euro-Grenze gibt es seit dem 1.1.2008 nicht mehr, sie ist durch die 150 Euro-Grenze ersetzt worden.
Alle Anschaffungen bis 150 Euro netto sind sofort als Aufwand zu buchen!!

neuer § 6,2 EStG
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, sind im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2008 11:15
noch einmal, die 60 EUR-Grenze hat nichts mit den jetzigen 150 EUR zu tun. Siehe meinen vorherigen Beitrag oder alternativ R 6.13 Abs. 2 Satz 2 EStR 2005.
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=915784
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.04.2008 14:50
Es ist doch auch egal... da die 60 Euro Grenze nicht mehr existent ist!

"Alle Anschaffungen bis 150 Euro netto sind sofort als Aufwand zu buchen!!"



Wie wird das denn in der AP Ende diesen Jahres dann berücksichtigt?

Werden nur die neuen Grenzen abgeprüft oder ist wirklich auf das Anschaffungsjahr zu achten, um dann die richtigen Grenzen und Methoden zu verwenden?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2008 15:51
Die Frage können nur die beantworten, die die Prüfung erstellen.

Aber aus den bisherigen Prüfungen kann man ableiten, dass nur die aktuellen Vorschriften geprüft werden. Geschichtswissen war bisher -Gott sei Dank- noch nicht gefragt :-)
In diesem Jahr ist ja schon die Zwischenprüfung gewesen: Auch hier brauchte man bei keiner Aufgabe die Kenntnisse der alten Regelung wissen!
Naddel87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.04.2008 15:54
Nur zur Info:

Die aktuellen degressiven Abschreibungssätze liegen wieder bei dem Doppelten, max. 20%.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2008 15:59
@ doener_ali

Dein Link beweist, dass ich recht habe. Er zeigt, dass die 60 Euro-Grenze durch die 150 Euro-Grenze ersetzt wurde!
Die im Link stehende Allg. Verwaltungrichtlinie bezieht sich auf § 6 EstG, den ich oben in der neusten Fassung zitiert habe. Die Allgem. Verwaltungsrichhtliie ist hingegen veraltert, siehe unten auf der verlinkten Seite: Dort steht: Inkrafttreten 1.1.2005 !!!!

___________________________________________________
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rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.04.2008 16:02
@ naddel87

Die degressive Abschreibung ist bei Neuanschaffungen ab 2008 nicht mehr gestattet! Damit gibt es keinen aktuellen degressiven Abschreibungssatz mehr!
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