Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Zuschreibung zu forderungen
 
magenhagen
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2008 16:45
hey ho,
da mein lehrer einfach nur verwirrt ist und ich ein totales chaos in meinen unterlagen habe,woltle ich mal eure meinung hören...

ein kunde ist nicht mehr liquide und kann eine forderung von 5.200 nicht mehr erbringen
forderung wird abgeschrieben....(absch an kkk)

dann bekommt er plötzlich die kohle.....
warum wird dann kkk an erträge aus zuschreibungen gebucht....

ich kann da irgendwie den ertrag nicht erkennen
Saber
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2008 16:51
ganz einfach:

weil du durch die Abschreibung einen Verlust realisiert hast. Damit ist die Sache für dich gegessen.

Jetzt bekommst du aber später, nach der Abschreibung, widererwarten doch noch Geld von deinem Schuldner.

Da du das jetzt wieder irgendwo einbuchen musst, sprichst du direkt die GuV an und buchst KKK an Erträge aus Zuschreibungen auf Forderungen und alles ist gut.
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.01.2008 17:34
Abschreibungen = Aufwendungen
Eingänge = Erträge

Durch die Abschreibung hast du quasi diesen Betrag über 5.200 aj schon "abgeschrieben", also du gehst davon aus, dass er definitiv weg ist. Also kannst du es im GuV als Aufwand buchen.

Wie Saber schon sagte, kommt dann das GEld aber wiedererwarten doch.
Du kannst die Abschreibung aber sozusagen nicht mehr rückgängig machen und musst daher eine umgekehrte Genebuchung machen also Erträge...KKK an erträge aus der Zuschreibung.

MfG Johnie_Walker
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse