Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 48
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Verpfändung Mietkaution
 
earl
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.03.2003 15:31
Die Mietkaution wird an den Vermieter verpfändet und der Mieter verstirbt.
Geht die Kaution in die Ermasse des Mieters über?
MichaellM
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.03.2003 17:16
Nein!
ReweGott
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.03.2003 18:20
Nein, vgl. auch die Meldung von anderen Treuhandkonten. Bei der Mietkaution, die auf den Namen des Mieters läuft und aufgrund dessen eine Verpfändung zugunsten des Vermieters erfolgt, handelt es sich faktisch um ein offenes Treuhandkonto. Der wirtschaftlich Berechtigte ist in dem Fall zweifelsfrei nicht der Mieter, zumindest während der Dauer der Verpfändung. Erst nach der Freigabe durch den Vermieter fällt das Sparbuch in die Erbmasse, da es dann den Status eines "normalen" Sparbuchs aufweist.

ReWeGott
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse