Verpfändung Mietkaution |
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Verfasst am: 09.03.2003 15:31 |
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Die Mietkaution wird an den Vermieter verpfändet und der Mieter verstirbt.
Geht die Kaution in die Ermasse des Mieters über? |
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Verfasst am: 09.03.2003 17:16 |
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Nein! |
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Verfasst am: 09.03.2003 18:20 |
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Nein, vgl. auch die Meldung von anderen Treuhandkonten. Bei der Mietkaution, die auf den Namen des Mieters läuft und aufgrund dessen eine Verpfändung zugunsten des Vermieters erfolgt, handelt es sich faktisch um ein offenes Treuhandkonto. Der wirtschaftlich Berechtigte ist in dem Fall zweifelsfrei nicht der Mieter, zumindest während der Dauer der Verpfändung. Erst nach der Freigabe durch den Vermieter fällt das Sparbuch in die Erbmasse, da es dann den Status eines "normalen" Sparbuchs aufweist.
ReWeGott |
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