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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Einkommsteuererklärung
 
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.01.2008 10:45
Hi, Leute,

FROHES NEUES!

Bin zwar kein Azubi mehr, aber weiss einer von Euch, ob man rückwirkend für 2006 z.B. ne Einkommensteuererklärung machen kann? Die Finanzamt Frau meinte ja....das ginge..!??

Und wie verhält es sich mit den Fahrtkosten, wenn man zwischendurch Fachabteilungen hatte, die an anderern ORten stattgefunden háben!!? Ist doch egal oder`?
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.01.2008 10:50
ich meine gelesen zu haben, dass es seit diesem jahr sogar rückwirkend für 3 jahre geht, also auch noch für 2005.

2 jahre auf jeden fall!

mir fahrtkosten hab ich keine ahnung..
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.01.2008 10:56
Hey, ich habe gehört, dass man nur bis 2006 eine EKSTe- machen darf...aber als Azubi ????
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2008 11:31 - Geaendert am: 04.01.2008 11:51
Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist und ausschließlich Arbeitseinkünfte hat, kann ab 2008 noch nach vier Jahren eine freiwillige Steuererklärung abgeben.

Quelle:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Wichtige-Neuerungen/1613368/1613368/
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.01.2008 11:34
Hallo Hermann,

danke! Heisst das, dass ich für 2004 (als ich die Ausbildung begonnen habe) auch eine Erklärung machen darf?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.01.2008 11:54 - Geaendert am: 04.01.2008 12:02
Bei ständigen Wechsel des Einsatzortes kann man Reisekosten in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen km ansetzen.

Aufwendungen anlässlich einer Dienstreise sind ebenfalls Werbungskosten.
Eine Dienstreise liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden.

Einsatzwechseltätigkeit
– Fahrtkosten bei täglicher Rückkehr
Wenn Sie an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit, z. B. als Bauarbeiter oder Monteur) beschäftigt waren und die Entfernung zwischen der Wohnung und der jeweiligen Einsatzstelle mehr als 30 km betragen hat, werden bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsächlichen Kosten der Hin- und Rückfahrt oder ohne Einzelnachweis 60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt.
Bei Entfernungen zwischen Wohnung und Einsatzstelle bis 3 30 km liegen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, für die die Entfernungspauschale
anzusetzen ist.
Steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten.

Quelle:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_est/2006/print/ESt-1A-Anleitung-2006.pdf
 

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