Grundschuld |
|
|
Verfasst am: 15.12.2007 16:46 |
|
|
Hallo!!
Wenn in der mündlichen Prüfung ein Kreditfall drankommt, und man dem Kunden zur Absicherung eine Grundschuld empfiehlt, wie erkläre ich dem Kunden diese Grundschuld ganz einfach??
Vielen Dank.!! |
|
|
|
Verfasst am: 15.12.2007 18:31 - Geaendert am: 15.12.2007 18:37 |
|
|
Liebe Frau ... zur Sicherung des langfristigen Baudarlehens lassen wir uns eine Grundschuld eintragen. Damit verpfänden Sie uns Ihr Grundstück. Der Notar, der die Eintragungsbewilligung beurkundet, wird Ihnen weitere rechtliche Besonderheiten erklären. Diese Grundschuld wird ohne Brief eingetragen. Damit kann schon mal der Brief nicht verloren gehen. Sie können diese Grundschuld für mehrere Darlehen hintereinander einsetzen, weil sie an keine bestimmte Forderung gebunden ist. |
|
|
|