Treuhandkonto - Pfandrecht |
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Verfasst am: 03.12.2007 16:39 |
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Bedeutet das AGB-Pfandrecht, dass die Bank weder bei Forderungen gegen den Treuhänder noch bei Forderungen gegen den Treugeber das Vermögen aus dem Treuhandkonto pfänden darf? |
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Verfasst am: 03.12.2007 16:52 |
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öhm gegen den Truhänder auf keinen Fall, weil es ihm nicht gehört, er es nur verwaltet...
Fällt ja auch nicht mit in die Erbmasse, falls der Treuhänder sterben würde.
Bei dem anderem Fall ist es sehr schwierig, denn das Agb Pfandrecht auf einem Treuhandkonto ziehen zu lassen ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Hab grade mal mit meinem Chef (bin in der Rechtsstelle) gesprochen, der sieht das ähnlich. Mietkaution ist z.B. ne Ausnahme, wo es nicht geht, bei allem anderem wird man es als Bank drauf ankommen lassen, wenn z.B. noch 50T€ als Forderung offen sind
hoffe ich konnte helfen |
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Verfasst am: 03.12.2007 22:52 |
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das pfandrecht kann auch auf treuhandkonten angewandt werden da der wirtschaftl. berechtigte des kontos der treugeber ist, ausnahme bilden dann privatinsolvenzen bei den das gericht über den treuhänder das konto frei geben kann |
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Verfasst am: 04.12.2007 20:11 |
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Soweit ich weiß ist der Treugeber nicht der wirtsch. Berechtigte! |
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Verfasst am: 04.12.2007 20:14 |
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@nena
es ist sein geld was treuhänderisch verwaltet wird deswegen darf es nur in sichere anlageformen gesteckt werden damit dem treugeber kein risiko und verlust entsteht.....es dient zu unterschiedlichen zwecken im sinne des treugebers |
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Verfasst am: 04.12.2007 23:40 |
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Mit irgendwelchen Anlageformen hat ein Treuhandverhältnis per se erst einmal gar nichts zu tun.
Wenn der Treugeber es erlaubt kann der Treuhänder die wüstesten Spekulationsgeschäfte tätigen, also mit sicherer Anlage ist da gar nichts. |
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Verfasst am: 05.12.2007 20:41 |
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@baenkli
das hab ich auch nicht ausgeschlossen;) |
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