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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Vertrag zug. Dritter
 
Nena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.12.2007 15:59
Ist es möglich, dass ein Vertrag zug. einer volljährigen Person ausgestelt wird? Meistens geht‘s dabei ja um Minderjährige, auf die ein Vertrag zug. Dritter ausgestellt wird und wobei die gesetzl. Vertreter unterschreiben müssen. Aber müsste die Volljährige Person bei einem Vertrag zug. Dritter auch unterschreiben oder bekommt sie das Sparbuch einfach geschenkt??
Stefan07
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 16:03
ich zitiere mich mal

Ein Vertrag zu Gunsten 3. kann auch auf Volljährige abgeschlossen werden. Ein Zeitpunkt oder ein Ereignis kann ebenso eingestellt werden

lG Stefan
anni-bunny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 16:04
huhu natürlich geht das : )
nach Todesfall muss der Begünstigte unterschreiben...
Nena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.12.2007 16:04 - Geaendert am: 03.12.2007 16:06
Und wer muss generell bei solchen Verträgen unterschreiben? Legitimiert werden müssen alle, auch ggf. die gesetzl. Vertreter, aber müssen die auch alle per Unterschrift zustimmen?
Und was ist, wenn der Vertrag sofort gelten soll ,also nicht erst nach dem Tod des Antragstellers?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 16:07
Per jetzt muss mindestens derjenige unterschreiben und legitimiert sein, auf den das Konto jetzt läuft. Der Begünstigte kann, muss aber m.W. nach nicht unterschreiben und nicht legitimiert sein.
Zum Zeitpunkt des Todes, also dem Wirksamwerden der Begünstigung, muss sich der Begünstigte jedoch legitimieren.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Nena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.12.2007 16:10
Also ist es möglich, das jmd. ein Konto auf mich eröffnet hat von dem ich noch nichts weiß?
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 16:11
unterschreibt der begünstigte nicht, können allerdings die erben wiedersprechen solang der beg. nicht unterschrieben hat... wer zuerst kommt malt zuerst^^
Nena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.12.2007 16:14
Und wie sieht es aus wenn es sich um einen Vertrag zug. Dritter mit "sofortiger Wirkung" handelt, also nicht erst nach dem Todesfall? Muss ich den auch durch meine Unterschrift annehmen?
anni-bunny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 16:23
Ja ganz genau
Stefan07
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 16:25
sprich viele Diskussionen und ich hatte sowieso Recht xD
anni-bunny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.12.2007 16:26
@stefan
Klaroooooo wer denn auch sonst ; )
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.12.2007 22:47
@nena
deine frage widerspricht sich denn bei einem VZD auf volljährige gibt es keine gesetzl. vertreter die ne rolle spielen außder die vollj. person ist beschränkt oder gar nicht geschäftsfähig....bei minderjährigen spielt der zeitpunkt und der übergang des vertrages ne rolle, ansonsten ists auch net nötig dass die gestzl. vertreter zustimmen
Nena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.12.2007 20:10
Hab mich ein bisschen verwirrend ausgedrückt...Mein Problem ist eben, dass als Bsp. für einen Vertrag zug. Dritter immer ein Vertrag für Minderjährige angeführt wird. Aber was ist eben bei Erwachsenen?
Und wie sieht es mit der Akzeptanz des Vertrages durch den Begünstigten aus? Muss er bzw. bei minderjährigen die gesetzl. Vertreter den Vertrag durch Unterschrift annehmen?
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.12.2007 20:16
nein der begünstigte MUSS den vertrag niemals annehmen, egal ob minderj. oder vollj. niemand kann ihn dazu zwingen
 

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