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Verfasst am: 01.12.2007 08:38 |
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Hallo, Ihr Lieben,
meine Ausbildunszeit ist schon etwas her, daher meine Frage an Euch:
Wenn der (alleinige) GF einer GmbH wechselt, wie kann sich dann der neue GF gegenüber der Bank legitimieren? Es ist noch kein HR-Eintrag erfolgt ! Mein Gefühl sagt mir, daß die notariell beurkundete Gesellschafterversammlung, in der alles beschlossen wurde und an der auch das anhängt, was zum HR-Eitrag weitergeleitet wurde, ausreichen müßte und daß dann, nach erfolgtem Eintrag, natürlich auch ein neuer HR Auszug eingereicht werden müßte. Aber bis dahin ? Kann ja nicht sein, daß der alte GF die Bankgeschäfte noch regeln muß, damit die GmbH handlungsfähig bleibt, bis der Eintrag ins HR erfolgt ist.....
Danke für Eure Antworten ! |
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