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Forenübersicht >> Kontoführung

Vertrag zu Gunsten Dritter / Hartz IV
 
Koven
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2007 16:45
Hallo!

hier mal eine kurze Frage zum Praxisbezug. Ein Kunde möchte BWP bei der Bundeswertpapierverwaltung hinterlegen und gleichzeitig einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf seine Kinder machen. Die Mutter soll davon nichts erfahren, deswegen sollen die Kinder erst mit Eintreten der Bedingung Gläubiger da Einlage werden. Sie sind jetzt noch minderjährig.

Nun, folgende Frage: Wenn der Vater während der Vertragslaufzeit arbeitslos werden sollte, fallen die BWP in die finanzielle Masse des Vaters, oder sind diese Hartz IV geschützt?

Würd ich echt mal gerne wissen!
Mandylein
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.11.2007 16:57
Hey Koven,
er hat zwar den Vertrag zu Gunsten Dritter, aber solang die edingung nicht erfüllt ist (z.B. bei Tod) ist das noch sein Geld; fällt also in die Masse, da er trotz des Vertrages selbst noch drüber verfügen kann!!!

Hoffe das reicht dir!
Koven
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2007 17:13
Hey!
jep, in die Richtung wäre ich auch gegangen. Der Vertrag muss von den Kindern angenommen werden, da dies aber noch nicht geht, muss er von beiden Elternteile angenommen werden. Aber weil die Mutter davon nichts wissen soll, wird das ganze ein wenig schwierig.
Mandylein
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.11.2007 17:17
Ja das stimmt allerdings...

Hattest du so einen Fall oder wie?
McManaman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.11.2007 18:23
Wer kauft denn noch Bundeswertpapiere???
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2007 18:42
Und selbst wenn die Bedingung schon erfüllt ist, die Kinder das Geld haben, kommen immer noch Ansprüche auf Rückabwicklung einer zugrundeliegenden Schenkung an die Kinder wegen Bedürftigkeit des Schenkers in Betracht. Zur Durchsetzung dieses Anspruches kann die "Harz IV-Behörde" den Mann zwingen.

Soll er lieber riestern und in nem passenden Zeitpunkt den Riestervertrag kündigen, bis dahin ist das Geld erst mal Anrechnungssicher beim ALG II.
Koven
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2007 21:08
Jup, ist ein aktueller Fall bei uns, sollten uns mal für den Leiter dahinterklemmen.

Dann scheidet der Vertrag zu Gunsten Dritter eh aus. Riester wär natürlich ne Möglichkeit, oder ab nach Luxemburg mit dem Geld! :)

Danke für die schnelle Hilfe!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.11.2007 10:12
gut, luxemburg oder sparstrumpf geht natürlich auch, doch dazu darf die bank nicht raten weil illegal.

die riester-variante ist aber krasser weise zulässig und es kann tatsächlich von der bank dahingehend beraten werden!
 

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