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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Kinderzulage
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2007 10:37
Ein 16jähriger Azubi schließt einen Riestervertrag ab und beantragt die Grundzulage. Bekommt die Mutter die Kinderzulage, wenn sie auch einen Riestervertrag hat.
becks23
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.11.2007 10:46
Ja bekommt Sie, es sei denn natürlich er wohnt bei seinem Vater bzw der Vater erhält das Kindergeld.... Aber darauf wolltest du sicher nicht hinaus .,,,
Erst ab 18 Jahren relevant:
Bei Kindern ab 18 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, dürfen schließlich die eigenen Einkünfte und Bezüge bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten. Sonst entfällt das Kindergeld und damit auch die Kinderzulage. In 2002 liegt der Grenzbetrag bei 7.188 Euro. Achtung: Seit diesem Jahr werden auch Zinseinkünfte unterhalb des Sparerfreibetrages von 1.550 Euro angerechnet.
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.11.2007 12:49
Ja, relevant für die Kinderzulage ist ob die Eltern für das Kind noch kindergeldberechtigt sind.

Das er selbst einen Riester-Veertrag hat und die Grundszulage für sich bekommt spielt keine Rolle.
Hotte88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.11.2007 13:48
Solange sie noch fürs Kind berechtigt ist schon...

Ob das Kind eine Zulage bekommt ist egal...

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Geld allein macht nicht glücklich, es gehören auch noch Aktien, Gold und Grundstücke dazu!!!

 

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