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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Wiso Prüfung, die Aufgabe mit der Prokura, wer hat da A
 
Sammy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2007 14:48
Hallo,

also ich weiß ja schon, dass ich die Aufgabe mit der Gültigkeit der Prokura falsch habe. Aber nun wollte ich mich weiter bilden und es stehe im Buch, dass die Erteilung sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen kann, was ist denn nun richtig, bzw. kann man die ganze Frage anfechten???
grundmann
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.11.2007 16:49
Die wirksame Erteilung einer Prokura setzt voraus, dass sie nur mittels ausdrücklicher Erklräung persönlich durch den Inhaber des Handelsgeschäfts erteilt werden kann (vgl. § 48 HGB Abs. 1). Dies kann in mündlicher oder in schriftlicher Form geschehen. Ob die Prokura ins HR eingetragen ist oder nicht, ist für die Wirksamkeit ihrer Erteilung nach § 48 Abs. 1 HGB unerheblich. Der Geschäftsinhaber ist aber nach § 53 Abs. 1 HGB verprflichtet, die Erteilung der Prokura ebenso wie ihr Erlöschen ins HR eintragen zu lassen. Da die Eintragung nicht Wirksamkeitsvoraussetzung ist, hat sie keine konstitutive sondern nur deklaratorische Bedeutung.
rocco123
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.11.2007 13:03
Das würde ja bedeuten, dass die Lösungen nicht eindeutig waren. Eine Lösung war nämlich, ab dem moment wo er es vom Vorstand mündlich mitgeteilt bekommt und eine andere wenn er es vom Vorstand SCHRIFTLICH mitgeilt bekommt.

Hab mich für mündlich entschieden, aber laut meinem Vorredner müsste doch dann beides richtig sein....?
Toza
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2007 15:26
das Problem bei der ganzen Geschichte ist meiner Meinung nach folgendes...die Tatsache, dass die Prokura mit der Erteilung wirksam wird ist auf jeden Fall korrekt. Die Erteilung, die zum Wirksamwerden erfordelich war, war bereits die mündliche. Demnach ist die schriftliche Erteilung gar nicht mehr von Nöten gewesen und damit die falsche Antwort. Wenn es die mündliche Erteilung bei den Antworten nicht gegeben hätte, wäre die schriftliche die richtige Antwort. In der Aufgabe ging es ja nicht darum womit die Prokura wirksam wird, sonder wann!!!
In diesem Sinne...viel Erfolg bei der Mündlichen!!
 

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