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Forenübersicht >> Kontoführung

!!Wichtig!! GmbH Stammkapital änderung!
 
G1r0
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2007 20:02
An alle die es noch nicht mitbekommen haben, dass Stammkapital einer GmbH hat sich auf 10.000€ reduziert!!

Wünsch euch allen eine ruhige Nacht und morgen viel Glück bei der Prüfung.

Da sach ich nur noch: Rock `n Roll ihr Pappnasen
schinderhannes
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.11.2007 20:06
Nein,es war eine Gesetzesänderung geplant,die nicht durchgegangen ist. Siehe GmbH-Gesetz. Und ja... ich weiss dass alle was anderes sagen.

Mein Lehrer sagt 25T , mein anderer Lehrer sagt 10T.
Guck am besten im Gesetz
Saberrider
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2007 20:27
Richtig Gesetz wurde zwar beschlossen, ist aber erst im Jahr 2008 gültig!
schinderhannes
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.11.2007 20:29
Kann man übrigens im § 5 GmbH-Gesetz nachlesen.
vempy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.02.2008 09:08
hat sich das nun jetzt geändert`?
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.02.2008 10:37
Die "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft" wird kommen. Info dazu gibt es unter:

http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_760192.aspx
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 17:51
Ich bin dafür, wenn ich noch mal jemanden treffe der für eine Ltd. ein Konto haben will, den schick ich erstmal in den Copy Shop
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 19:00
Ja die Abwicklung ist nicht schwierig.

Aber diese kopiererei, englische Verträge deutsche Übersetzungen schrecklich
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 19:08
Aber den Sinn einer Ltd. ich habe ihn noch nicht so richtig verstanden.

Wir führen nur Konten wenn das Unternehmen auch ins deutsche Handelsregister eingetragen wird.
Da verstehe ich dann das Argument nicht, sie haben schneller eine Firma mit beschränkter Haftung als wenn sie eine GmbH gründen, das dauert in Deutschland doch gleich lange ob jetzt GmbH oder Ltd.
Oder meinen die das im Verhältnis Ltd. zu Kunden?

Wo ist der große Vorteil der Ltd. gut ich brauche nur 1 Pfund Stammkaptial aber sonst
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 20:56
Dann bin ich ja beruhigt, dass du auch keinen großen Vorteil gesehen hast.

Kunden sagen ja immer, die Gründung ist günstiger.
Aber auf die den Hinweis, wir führen das Konto nur wenn ihre Ltd auch ins deutsche Handelsregister eingetragen wird. Da kommt immer ja ist schon beantragt.
Ich sage zwar jedes mal aber dann ist es doch kein Kostenvorteil mehr. Kundenantwort doch.

Die 25 T€ müssen ja eingentlich auch nur einen Tag hinterlegt sein, und können ja auch in Sachwerten eingebracht werden.
Aber die Ltd. die ich bis jetzt hatte waren eh von vermögenslosen.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2008 02:16 - Geaendert am: 16.02.2008 02:37
wenn englisches recht angewendet wird kann man sich warm anziehen, da steht sowas in der art wie "man muss beweisen, dass man alles in seiner macht stehende getan hat um die insolvenz abzuwenden" und solche ein unbestimmter rechtsbegriff ist schon fies.

abgesehen davon ist die 1€ limited ja schon im zeitpunkt der gründung überschuldet (z.b. firmenhandy) wodurch ja nach deutschem recht ein insolvenzantragsgrund vorliegt, und ab gehts in richtung persönliche haftung.

was den zeitvorteil angeht, das problem bei der gmbh gründung, ist das die gmbh erst mit eintragung in das HR entsteht, und das einige wochen dauern kann, weil das amtsgericht viel zutun hat oder zu langsam arbeitet :).

@michi was deine kunden meinen ist wahrscheinlich auch, dass die führung der ltd günstiger ist, als die gmbh. denn eine gmbh unterliegt der bilanzierungspflicht, d.h. du solltest schon einen steueberater damit beauftragen, kostet natürlich, wohingegen bei der ltd eine einnahmen-überschuss-rechnung ausreicht.

und die gmbh muss im zeitpunkt der gründung auch nur über 12.500€ verfügen. was ja wohl zu bewerkstelligen ist, denn wenn man sich schon gedanken über die notwendigkeit einer haftungsbeschränkung gemacht hat, dann sollte es auch um entsprechende beträge gehen.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.02.2008 11:59
Die Limited ist auch bilanzierungspflichtig
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2008 13:42
echt ´? oh wußt ich nicht, hab mich nicht so genau damit beschäftigt. dachte die bilanzierungsflicht bestünde erst ab einem bestimmten umsatz so wie in england.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.02.2008 14:08
Jupp, Wikipedia erklärt es ganz gut wer buchführungspflichtig ist und wer nicht und da die Limited ins Handelsregister eingetragen werden muss ist sie auch Kaufmann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Buchf%C3%BChrung#Pflicht_zur_Buchf.C3.BChrung
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2008 18:38
ja gut, wußt ich echt nicht :)

wie siehts denn mit der publizitätspflicht aus ? auch ?
 

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