Testamentsvollstrecker / Nachlassverwalter |
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Verfasst am: 18.11.2007 11:57 |
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Wer bestellt eigentlich einen Testamentsvollstrecker?
Und: Ist Nachlassverwalter ein Synonym für Nachlasspfleger?
DANKE! |
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Verfasst am: 18.11.2007 12:15 |
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also ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Testament bestimmt.
Der Nachlassverwalter und Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestimmt.
Man kann sich das mit Verwalter und Pfleger ganz gut merken, wenn man das wie nen Inso-Verwalter sieht:
Der Nachlassverwalter wird eingesetzt, wenn noch Verbindlichkeiten bestehen, die zurückgezahlt werden, dass macht der Verwalter.
Der Pfleger wird bestellt, wenn keine Erben bekannt sind. |
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