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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Geldwäsche Handel für fremde Rechnung
 
pro_pk
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2007 19:04
Wer ist Gläubiger der Einlage wenn ich als Kontoinhaber für Fremde Rechnung handle??
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2007 19:54
Als Kontoinhaber handele ich dann doch im eignenen Namen für fremde Rechnung, also einem Fall der verdeckten Stellvertretung.
Ein Treuhandkonto um es genauer zu sagen. Gläubiger ist der Kontoinhaber. Der Treugeber (der Dritte) hat selbst gegenüber der Bank keine Rechte.
Das Treuhandverhältnis ist wegen der Geldwäscheregeln im Normalfall der Bank bekannt. (z.B. Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters)
Ein Notar muß den wirtschaftlich Berechtigten eines Anderkontos der Bank mitteilen.
Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.11.2007 22:34
Die Bank muss generell wenn ein Kunde für fremde Rechnung bzw. für Rechnung eines Dritten handelt den wirtschaftlich Berechtigten hinterfragen, dessen Namen, Geburtsdatum und Adresse vermerken.

Der Kontoinhaber ist nicht Gläubiger der Geldforderung. Das Geld der Einlage gehört dem wirtschaftlich Berechtigten und somit der dritten Person. Der Kontoinhaber wird somit eigtl. nur bevollmächtigt, im Namen des Dritten zu handeln.

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2007 08:11
Bei Anderkonten muss der Berechtigte jedoch nicht mit Personalausweis erfasst werden. Der Notar gibt Name, Adress ab und gut ist.
pro_pk
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2007 10:20
der eine sagt er ist gläubiger der nicht?? was den nun??
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.11.2007 10:31
Also das der Treugeber Gläubiger der Anlage ist, halte ich für ein Gerücht. Er ist nur wirtschaftlich Berechtigter. Die aus der Anlage resultierenden Erträge sind ihm zuzuschreiben und er hat darauf Steuern abzuführen. Ansonsten hat er gegenüber dem KI kein Auskunfts- und Verfügungsrecht.

Erteilung FSA nicht möglich.

Der Treuhänder, Kontoinhaber, ist Gläubiger und kann jederzeit auf das Konto zugreifen. Das KI prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht.

Außerdem besitzt das KI kein Pfand. - und Zurückhaltungsrecht auf das Guthaben, außer es sind entstandene Forderungen, die mit der Kontoführung zu tun haben.

Zudem muss der wirtschaftlich Berechtigte nicht legitimiert werden. Es werden lediglich Name, Anschrift und Geburtsdatum durch den Treuhänder angegeben.

So habe ich es in Erinnerung.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2007 15:15
Von der Grundkonzeption des Zivilrechtssystems her geht es bei der verdeckten Stellvertretung die Bank nichts an, wem das Geld in Wirklichkeit zusteht, ihr Ansprechpartner ist der Kontoinhaber.

Etwas anderes ist die Frage des wirtschaftlich Berechtigten, den man für die Fragen der Geldwäsche aufgrund neuerer gesetzlicher Regelungen wissen möchte. Eigentlich ein Fremdkörper in unserem Recht.

Vor diesem Hintergrund verständlich, daß es ältere Notare und Anwälte als anmaßend empfinden, daß Sie die Berechtigten bei Anderkonten offenlegen sollen. Wo bleibt die Verschwiegenheitspflicht, auf der gerade das Verhältnis zu Anwälten und Notaren beruht.
.......liberale Erwägungen aus einer anderen Zeit vor dem 11. September....
 

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