Hi!
Die Bibel sagt auf S.69 in Bezug auf Verträge zu Gunsten Dritter, bei denen sich der Antragsteller das Gläubigerrecht zunächst noch vorbehält, daß diese "Konten nicht von der ZaSt freigestellt werden" könnten.
Ich dachte aber immer, daß die Zinsen vom Antragsteller = Gläubiger freigestellt werden können, solange die Bedingung noch nicht eigetreten ist???
Was ist richtig?
Gruß,
Florian*** Man befreie sich von allem, was man zu wissen glaubt und schaffe Platz für die Erkenntnis ***
*** Wer glaubt etwas zu sein, hört auf etwas zu werden (Sokrates) *** |