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Die IHK und der act/act - Fehler...
 
schinderhannes
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.11.2007 12:05
Da ja am Montag die Prüfung vor der Tür steht möchte ich mal eins geklärt wissen.
Und zwar sind wir ja die "Glücklichen", die direkt das Schaltjahr vor der Nase haben und somit bei ReWe oder Bankwirtschaftaufgaben mit hoher Warscheinlichkeit Stückzinsberechnungen bekommen,bei denen 366 Tage beachtet werden müssten.

Ich meine mich erinnern zu können dass bei den letzten Schaltjahresprüfungen die IHK den Fehler gemacht hat und mit 365 Tageg gerechnet hat.

Machen die den gleichen Fehler nochmal ? Hab keine Lust wegen der Unwissenheit der IHK Punkte zu verlieren...
Logan
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.11.2007 14:01
machst du den einen Fehler nochmal, wenn du ihn schonmal gemacht hast?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.11.2007 15:03
Wer richtig rechnet, ist auf der sicheren Seite!
Wenn die IHK einen Fehler macht, berichtigt sie ihn auch, wenn sie darauf hingewiesen wird.
Nur: Damals hat es niemand bemerkt! Es haben wohl alle ohne Schaltjahr gerechnet!
Cardo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.11.2007 17:30
Doch, es haben Leute bemerkt und die IHK ist auch darauf hingewiesen worden. Aus diesem Grund sind damals beide Lösungen akzeptiert worden.
Baschti
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2007 21:32
Naja wenn dann in der Aufgabe in Klammern steht *Schaltjahr* ist dioch die IHK auf der sicheren seite...und für heisst das einfach Februar hat 29. Tage...und das jahr...366...wenn es nicht da steht würde ich auch nicht damit rechnen weil, wir ja keinen kalender benutzen dürfen....oder?
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2007 21:40
aber wir sollten ein Allgemeinwissen haben ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2007 21:44
In der letzten Prüfung waren die Lösungshinweise nicht korrekt. Aber der Korrektor hat selbstverständlich die richtige Lösung auch gelten lassen. 20 % meiner Schüler hat die Zinstage wegen des Schaltjahres richtig errechnet.
 

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