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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Bausparverträge nach der Abgeltungssteuer
 
Tomsen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.11.2007 15:39
Bisher wird ja kein Freistellungsauftrag benötigt wenn...
- der Guthabenzins kleiner gleich 1 % ist...
- oder der Bausparer Wohnungsbauprämie erhält
- oder der Bausparer Arbeitnehmersparzulage erhält.

Wird sich hieran durch die Abgeltungssteuer etwas ändern?
Wenn ja gibt es auch hier wieder Bestandsschutz usw.

Vielen Dank für eure Antworten
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2007 16:13
Gute Frage. Ich frage ich auch, wenn ich z.B. 1 Mille zu 1 % anlegen würde, ob das dann auf den FA gerechnet wird ... ??
jack_Daniels
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.11.2007 16:58
Also für die Bausparverträge muss ab 2009 ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Auch derjenige der Wop erhält muss einen stellen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2007 17:31
Die Zinsen auf Bausparguthaben waren schon immer einkommensteuerpflichtig. Sie waren nicht immer ZASt-pflichtig.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2007 19:25
Troy, du kannst besser ne mille zu 5% anlegen und steuern zahlen es ne mille zu 1 % und dafür keine steuern zahlen...

Desto mehr steuern ihr zahlen müsst, desto mehr gewinn habt ihr auch gemacht. Also wo ist das Problem?
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.11.2007 19:43
Bitte nochmal 2 Antworten nach oben schauen......

Auch Zinsen aus einem Bausparkonto sind Steuerpflichtig !! Bei 1% oder kleiner wird auf den Sofortabzug der Zast + Soli verzichtet. Wenn ich später meinen Lohnsteuerjahresausgleich mache, muss ich auch die Zinsen aus dem Bausparkonto berücksichtigen.

Greetz Lrcoolk
 

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