Bausparverträge nach der Abgeltungssteuer |
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Verfasst am: 12.11.2007 15:39 |
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Bisher wird ja kein Freistellungsauftrag benötigt wenn...
- der Guthabenzins kleiner gleich 1 % ist...
- oder der Bausparer Wohnungsbauprämie erhält
- oder der Bausparer Arbeitnehmersparzulage erhält.
Wird sich hieran durch die Abgeltungssteuer etwas ändern?
Wenn ja gibt es auch hier wieder Bestandsschutz usw.
Vielen Dank für eure Antworten |
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Verfasst am: 12.11.2007 16:13 |
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Gute Frage. Ich frage ich auch, wenn ich z.B. 1 Mille zu 1 % anlegen würde, ob das dann auf den FA gerechnet wird ... ?? |
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Verfasst am: 12.11.2007 16:58 |
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Also für die Bausparverträge muss ab 2009 ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Auch derjenige der Wop erhält muss einen stellen. |
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Verfasst am: 12.11.2007 17:31 |
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Die Zinsen auf Bausparguthaben waren schon immer einkommensteuerpflichtig. Sie waren nicht immer ZASt-pflichtig. |
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Verfasst am: 12.11.2007 19:25 |
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Troy, du kannst besser ne mille zu 5% anlegen und steuern zahlen es ne mille zu 1 % und dafür keine steuern zahlen...
Desto mehr steuern ihr zahlen müsst, desto mehr gewinn habt ihr auch gemacht. Also wo ist das Problem? |
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Verfasst am: 12.11.2007 19:43 |
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Bitte nochmal 2 Antworten nach oben schauen......
Auch Zinsen aus einem Bausparkonto sind Steuerpflichtig !! Bei 1% oder kleiner wird auf den Sofortabzug der Zast + Soli verzichtet. Wenn ich später meinen Lohnsteuerjahresausgleich mache, muss ich auch die Zinsen aus dem Bausparkonto berücksichtigen.
Greetz Lrcoolk |
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